Jena, 3. Juni 2026 – Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Jena Anklage gegen einen 66-jährigen irakischen Staatsangehörigen erhoben. Dem Mann werden die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) sowie die Beteiligung an bewaffneten Kämpfen und Propagandaaktivitäten im Irak vorgeworfen.
- Beschuldigter: 66-jähriger Iraker
- Hauptvorwurf: Mitgliedschaft im „Islamischen Staat“ (IS) von 2014 bis mindestens 2016
- Anklagebehörde: Thüringer Generalstaatsanwaltschaft (Sitz in Jena)
- Zuständiges Gericht: Thüringer Oberlandesgericht Jena (Staatsschutzsenat)
- Status: Untersuchungshaft seit Dezember 2025 (Festnahme in Nordhausen)
Konkrete Vorwürfe: Propaganda und bewaffnete Kämpfe
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich im Jahr 2014 im Irak freiwillig dem IS angeschlossen und einen Treueeid auf die Terrororganisation abgelegt zu haben. Bis mindestens Dezember 2016 soll er in verschiedenen Funktionen aktiv gewesen sein. Nach Erkenntnissen der Ermittler war der Mann unter anderem als leitender Mitarbeiter im Bereich Medien und Propaganda für die sogenannte „islamische Polizei“ des IS in einer irakischen Provinz tätig.
Darüber hinaus soll sich der Iraker als aktiver Kämpfer an bewaffneten Auseinandersetzungen im Nordirak beteiligt haben. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass er bei einem dieser Kampfeinsätze verletzt wurde. Zudem wird ihm vorgeworfen, im Sommer 2015 an einem offiziellen Propagandavideo des IS mitgewirkt zu haben, in dem er mit einer Kriegswaffe ausgerüstet zu sehen war. Als Gegenleistung für seine Dienste soll er für sich und seine Familie finanzielle Unterstützung in Form von regelmäßigen Unterhaltszahlungen von der Terrororganisation erhalten haben.
Lokaler Bezug: Verfahren am Oberlandesgericht Jena
Der Mann reiste im Jahr 2017 nach Deutschland ein. Nach seiner Festnahme durch das Landeskriminalamt in Nordhausen Anfang Dezember 2025 befindet er sich weiterhin in Untersuchungshaft. Da der dringende Tatverdacht einer schweren staatsschutzgefährdenden Straftat im Raum steht, liegt die Zuständigkeit für die Anklageerhebung bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft. Das Hauptverfahren soll nun vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) in Jena verhandelt werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.
🏛️ Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena
Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) mit Sitz im Jenaer Justizzentrum ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaats Thüringen. Der dortige Staatsschutzsenat ist speziell für herausragende Staatsschutzverfahren zuständig. Dazu gehören unter anderem Anklagen wegen der Mitgliedschaft oder Unterstützung terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland. Das Justizzentrum vereint mehrere Justizbehörden an einem zentralen Standort in Jena.
Quelle:
Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied in Jena
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