Barrierefreie Aufklärung: Volkshochschule Jena informiert über Vorsorgedokumente

Jena, 22. Mai 2026. Am Samstag, den 30. Mai 2026, bietet die Volkshochschule Jena zwei umfassende Informationsveranstaltungen rund um das Thema Vorsorgedokumente an. Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an gehörlose Menschen, da beide Termine von Gebärdensprachdolmetscherinnen begleitet werden.

Veranstaltungsdetails auf einen Blick:

  • Thema: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Termin: Samstag, 30. Mai 2026
  • Uhrzeiten: Teil 1 ab 10:00 Uhr | Teil 2 von 14:00 bis 16:15 Uhr
  • Ort: Geschäftsstelle der Volkshochschule Jena, Grietgasse, Jena
  • Referentin: Renate Heck-Schönauer (Juristin)
  • Kosten: Der Eintritt ist frei, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Aufklärung ohne Barrieren in der Grietgasse

Wer im Ernstfall nicht mehr selbst entscheiden kann, benötigt rechtssichere Vorsorgedokumente. Um Licht in den bürokratischen Dschungel zu bringen, veranstaltet die Volkshochschule (vhs) Jena in ihrer Geschäftsstelle in der Grietgasse einen zweigeteilten Informationstag.

Die Juristin Renate Heck-Schönauer wird die rechtlichen Grundlagen von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen erläutern und auf individuelle Fragen der Teilnehmer eingehen. Durch die durchgehende Begleitung professioneller Gebärdensprachdolmetscherinnen ist der Zugang zu diesen essenziellen Rechtsinformationen für gehörlose und hörgeschädigte Bürger vollständig barrierefrei gewährleistet.

Ratgeber: Die drei Säulen der persönlichen Vorsorge

Rechtsexperten und Verbraucherschützer raten dringend dazu, sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorge auseinanderzusetzen. Folgende drei Dokumente stehen dabei im Mittelpunkt:

  • 1. Vorsorgevollmacht: Mit ihr wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Ernstfall stellvertretend zu handeln. Sie betrifft geschäftliche, finanzielle und organisatorische Angelegenheiten und verhindert im Regelfall die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Amtsgericht.
  • 2. Patientenverfügung: Hierin wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen, Untersuchungen oder lebenserhaltenden Eingriffe im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder ausdrücklich abgelehnt werden.
  • 3. Betreuungsverfügung: Sie greift, falls das Gericht dennoch einen rechtlichen Betreuer bestellen muss. Darin kann festgelegt werden, wer diese Aufgabe übernehmen soll (oder wer dafür auf keinen Fall in Frage kommt).

Da sich Gesetze und die persönliche Lebenssituation im Laufe der Jahre ändern können, empfiehlt es sich, die Dokumente alle zwei bis drei Jahre auf Aktualität zu prüfen und dies mit einer erneuten Unterschrift zu bestätigen.


Quelle:

Vorsorgedokumente erklärt


Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.