OLG Jena: IS-Prozess gegen ehemaligen Redakteur beginnt

Jena, 29. Juli 2026: Am Oberlandesgericht Jena hat der Prozess gegen einen 66-jährigen Mann begonnen, dem die Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen wird. Während die Generalstaatsanwaltschaft dem Angeklagten die Erstellung von Propaganda-Videos anlastet, zeichnet dieser die Geschichte einer Erpressung.

  • Ort: Oberlandesgericht Jena
  • Datum des Prozessauftakts: 29. Juli 2026
  • Angeklagter: 66-jähriger ehemaliger Redakteur aus Nordhausen (geboren in Mosul/Irak)
  • Vorwurf: Mitgliedschaft im IS, Erstellung von Propaganda-Videos, Teilnahme an Kampfhandlungen
  • Verteidigung: Nötigung und Zwang durch Androhung von Gewalt gegen die Familie

Propaganda-Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft

Vor dem Staatsschutzsenat am OLG Jena verlas Oberstaatsanwalt Martin Gottschalk die Anklageschrift, die dem im irakischen Mosul geborenen Mann schwerwiegende Taten zur Last legt. Der Beschuldigte, der zuletzt in Nordhausen lebte und sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll sich dem IS im Jahr 2014 freiwillig angeschlossen haben.

Zentrales Beweismittel der Anklage ist ein Propagandavideo der Terrormiliz. Darin sei der 66-Jährige bewaffnet zu sehen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vermittelt die Aufnahme den Eindruck, dass sich der Angeklagte sowohl äußerlich als auch innerlich vollständig mit der dschihadistischen Ideologie identifiziert und als Kämpfer agiert habe. Bereits im Vorfeld sorgte das Verfahren am OLG Jena für Aufmerksamkeit.

Verteidigung: Vom Journalisten zum erpressten Ausbilder

In einer ausführlichen Einlassung vor Gericht schilderte der Angeklagte seine Sicht der Ereignisse. Vor der Machtübernahme des IS in Mosul sei er als professioneller Redakteur bei einer Zeitschrift tätig gewesen. Nach dem Einmarsch der Terroristen seien mehrere seiner Journalisten-Kollegen hingerichtet worden.

Der 66-Jährige gab an, dass seine Ehefrau vom IS festgenommen und gefoltert worden sei. Die Miliz habe angedroht, seine Kinder zu töten, sollte er sich nicht innerhalb einer Woche stellen. Um das Leben seiner Familie zu retten, habe er sich schließlich ergeben. Nach mehrfachen Verhören und einer angedrohten Hinrichtung habe man ihm das Ultimatum gestellt, IS-Mitglieder journalistisch auszubilden. Insgesamt habe er über einen Zeitraum von zwei Monaten 28 Personen unter massivem Druck geschult. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Hintergrund: Staatsschutzverfahren am Thüringer Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Jena ist in Thüringen als oberstes Landesgericht für Staatsschutzdelikte zuständig. Verfahren im Zusammenhang mit mutmaßlichen Mitgliedern oder Unterstützern ausländischer terroristischer Vereinigungen erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Ermittlungsbehörden stehen bei derartigen Prozessen oft vor der Herausforderung, Ereignisse aus ausländischen Krisengebieten juristisch präzise aufzuarbeiten und die Abgrenzung zwischen freiwilliger Täterschaft und erzwungener Kollaboration zu bewerten.


Quelle:

Ange­klag­ter: Zur Mit­ar­beit bei Ter­ror­mi­liz gezwun­gen


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