Maja T. aus Jena: Berufungsverfahren in Budapest

Jena/Budapest – 19. September 2026. Im Budapest-Komplex hat vor dem Berufungsgericht in Budapest das Verfahren gegen die aus Jena stammende non-binäre Antifaschistin Maja T. begonnen. Mehr als zwei Jahre nach der Auslieferung und rund sieben Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil fordert die Staatsanwaltschaft nun deutlich höhere Haftstrafen.

  • Ereignis: Beginn des Berufungsverfahrens im Budapest-Komplex vor dem Regionalgericht Budapest
  • Betroffene: Maja T. (aus Jena) sowie Gabriele M. und Anna M.
  • Forderung Staatsanwaltschaft: Mindestens 13 Jahre Haft unter verschärften Haftbedingungen für Maja T.
  • Urteilsverkündung: Voraussichtlich am 30. September 2026

Vor dem Gericht in Budapest hatten sich am Freitag zahlreiche Unterstützer versammelt, die mit Transparenten wie »Freiheit für Maja« ihre Solidarität bekundeten. Das erstinstanzliche Gericht hatte T. im Februar 2023 vorgeworfen, an Angriffen auf Personen aus der extrem rechten Szene am Rande des sogenannten »Tag der Ehre« beteiligt gewesen zu sein.

Verschärfte Forderungen der Anklage

Die ungarische Staatsanwaltschaft legte in der Verhandlung nach und beantragte für Maja T. und den Mitangeklagten Gabriele M. jeweils Freiheitsstrafen von mindestens 13 Jahren. Begründet wird dies mit der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie dem Vorwurf, die Angeklagten hätten bei den Taten einen Eventualvorsatz – also die billigende Inkaufnahme des Todes der Geschädigten – besessen. Das bisherige Strafmaß von acht Jahren wurde von der Anklage als »übertrieben mild« eingestuft.

Die Verteidigung wies diese Vorwürfe entschieden zurück und forderte für alle Angeklagten Freisprüche, beziehungsweise hilfsweise ein milderes Urteil. Anwalt Tamás Bajáky rügte gravierende Verfahrensfehler, darunter die Verletzung grundlegender Sprachrechte sowie das Fehlen einer schlüssigen Indizienkette.

Kritik an Haftbedingungen und politischer Druck

Maja T. äußerte sich in einer persönlichen Prozesserklärung besorgt über die Perspektiven im ungarischen Strafvollzug und warf den Justizbehörden eine Strategie der psychischen Zermürbung vor. Auch international schlägt der Fall hohe Wellen. Der Linken-Politiker Martin Schirdewan kritisierte die Forderungen der Staatsanwaltschaft als Beleg für die Kriminalisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten in Ungarn und forderte ein stärkeres diplomatisches Eingreifen der Bundesregierung.

Die Auslieferung von Maja T. im Juni 2024 war vom Bundesverfassungsgericht nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Die darauffolgende Untersuchungshaft in Budapest war immer wieder Gegenstand internationaler Proteste und Berichte über strenge Isolation. Das Berufungsgericht will seine Entscheidung am 30. September bekannt geben.

Hintergrund: Der Budapest-Komplex und die Verbindung nach Jena

Der sogenannte Budapest-Komplex umfasst Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen mehrere deutsche Staatsangehörige nach gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Teilnehmern rechtsextremer Versammlungen im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt. Da Maja T. aus Jena stammt, erfährt das Verfahren in der Lichtstadt seit Beginn eine intensive, oft kontrovers geführte gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit. Lokale Initiativen und Unterstützerkreise begleiten den Fall seit Jahren kritisch.


Quelle:

Maja T. kämpft gegen acht Jahre Haft


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