Lkw-Fahrer mit 1,8 Promille auf A4 bei Stadtroda gestoppt

Stadtroda / A4, 21.04.2026 – Die Thüringer Autobahnpolizei hat auf der A4 nahe Jena eine potenziell lebensgefährliche Trunkenheitsfahrt beendet. Ein Lkw-Fahrer wurde mit 1,8 Promille gestoppt, nachdem er durch seine gefährliche Fahrweise aufgefallen war.

  • Wann: Montag, 20. April 2026 (Mittagszeit)
  • Wo: A4, Autohof Anschlussstelle Stadtroda
  • Wer: 41-jähriger Fahrer eines Sattelzuges
  • Fakten: 1,8 Promille Atemalkohol, leere Alkoholflaschen im Führerhaus
  • Folgen: Blutentnahme, 1.000 Euro Sicherheitsleistung, Radkralle am Lkw

Unsichere Fahrweise alarmiert Einsatzkräfte

Am gestrigen Montagmittag fiel den Beamten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) ein Sattelzug auf der Bundesautobahn 4 im Bereich Stadtroda auf. Der schwere Lkw war durch eine deutlich unsichere Fahrweise und Schlangenlinien gekennzeichnet. Umgehend wurde die Thüringer Autobahnpolizei zur Unterstützung hinzugezogen, um das Fahrzeug an der nahegelegenen Anschlussstelle – am örtlichen Autohof – einer intensiven Verkehrskontrolle zu unterziehen.

Leere Flaschen und deutlicher Alkoholgeruch

Der Verdacht der Beamten bestätigte sich bei der Überprüfung des 41-jährigen Fahrers sofort. Im Führerhaus des Sattelzuges fanden die Polizisten mehrere bereits geleerte Alkoholflaschen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest lieferte ein klares, aber erschreckendes Ergebnis: Das Gerät zeigte einen Wert von rund 1,8 Promille an. Der Fahrer war somit absolut fahruntüchtig und eine immense Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.

Harte Konsequenzen und Weiterfahrverbot

Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft griffen die Behörden konsequent durch. Neben der obligatorischen Blutentnahme, die zur genauen gerichtsfesten Bestimmung des Promillewertes dient, musste der Mann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro hinterlegen. Um unter allen Umständen zu verhindern, dass der 41-Jährige die Fahrt in seinem Zustand oder nach einem unzureichenden Rausch-Ausschlafen fortsetzt, griffen die Beamten zu einer physischen Sperre: Am Sattelzug wurde eine Radkralle angebracht.

Hintergrund: Gefahrenschwerpunkt A4 und rechtliche Konsequenzen

Die Autobahn 4 ist eine der wichtigsten Ost-West-Magistralen in Deutschland und weist im Abschnitt zwischen dem Hermsdorfer Kreuz, Stadtroda und Jena eine enorm hohe Dichte an internationalem Schwerlastverkehr auf. Ein voll beladener Sattelzug wiegt bis zu 40 Tonnen. Führt ein Fahrer ein solches Gefährt unter Alkoholeinfluss, verlängert sich nicht nur die Reaktionszeit drastisch – es drohen bei Unfällen aufgrund der enormen kinetischen Energie häufig katastrophale Folgen für alle Beteiligten.

Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt in Deutschland die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“. Dies stellt keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr dar, sondern ist eine Straftat nach § 316 StGB, die in der Regel den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Bei Beschuldigten, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, ordnet die Staatsanwaltschaft häufig eine „Sicherheitsleistung“ an. Dieser vierstellige Geldbetrag deckt die zu erwartende Geldstrafe sowie die anfallenden Verfahrenskosten ab und soll sicherstellen, dass sich der Fahrer nicht durch eine Ausreise der Strafverfolgung entzieht.


Quelle:

Lkw-Fahrer mit 1,8 Promille gestoppt


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