Jenabonus in Jena: Ausweitung für Opfer von Gewalttaten

Jena, 01. Oktober 2026 – Der Stadtrat von Jena hat in seiner Sitzung am 30. September 2026 eine Neufassung der JENABONUS-Richtlinie beschlossen. Damit wird der Kreis der Leistungsberechtigten gezielt um eine besonders schutzbedürftige Personengruppe erweitert.

  • Thema: Ausweitung des JENABONUS auf Opfer von Gewalttaten
  • Beschlussorgan: Stadtrat Jena (Sitzung vom 30.09.2026)
  • Inkrafttreten: 1. Oktober 2026
  • Zielgruppe: Leistungsberechtigte nach SGB XIV (nach Außerkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes)
  • Beantragung: Direkt über das Serviceportal der Stadt Jena möglich

Inhaltliche Änderung und soziale Bedeutung

Mit der Neuregelung reagiert die Stadt auf gesetzliche Veränderungen der vergangenen Jahre. Bisher hatten Personen, die nach dem Außerkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2023 in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) überführt wurden, keinen Anspruch auf den JENABONUS. Diese Lücke wird nun geschlossen, um betroffene Bürgerinnen und Bürger besser in das gesellschaftliche Leben einzubinden.

Der JENABONUS unterstützt einkommensschwache Haushalte in Jena seit vielen Jahren durch vergünstigte Eintritte in städtische Einrichtungen sowie Zuschüsse zum Nahverkehr. Die aktuelle Erweiterung unterstreicht den kommunalen Fokus auf soziale Gerechtigkeit und gezielte Teilhabe.

Antragstellung ab sofort möglich

Die Richtlinienänderung tritt unmittelbar zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Betroffene Personen können die Vergünstigungen ab sofort beantragen. Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Nachweisen sowie die Möglichkeit zur digitalen Einreichung stellt die Stadtverwaltung bereit unter service.jena.de/de/jenabonus-beantragen.

Hintergrund zum JENABONUS

Der JENABONUS ist ein sozialpolitisches Instrument der Stadt Jena, das die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen erleichtern soll. Neben Ermäßigungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gewährt das Modell Nachlässe für kulturelle und sportliche Angebote innerhalb der Lichtstadt. Durch kontinuierliche Anpassungen an die soziale Realität – wie nun im Bereich des SGB XIV – soll sichergestellt werden, dass bedürftige Gruppen unbürokratisch unterstützt werden.


Quelle:

JENABONUS wird ausgeweitet: Opfer von Gewalttaten erhalten Zugang zu Vergünstigungen


Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.