Zoll-Kontrolle auf der A9: Jenaer mit unverzolltem UK-Auto gestoppt

Kurz und knapp: Die Fakten

  • Vorfall: Zollkontrolle eines Pkw mit britischen Kennzeichen
  • Ort: Autobahn 9, Höhe Berg (Oberfranken)
  • Betroffener: 37-jähriger Autofahrer aus Jena
  • Verstöße: Fehlende Verzollung, keine Versicherung, abgelaufene Hauptuntersuchung, nicht gezahlte Kfz-Steuer
  • Konsequenz: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Berg/Jena (08.02.2026) – Eine Routinekontrolle auf der Autobahn 9 ist für einen Autofahrer aus Jena am vergangenen Dienstag zum kostspieligen Rechtsfall geworden. Beamte des Hauptzollamts Erfurt stoppten den 37-Jährigen in Höhe Berg, als er mit einem Fahrzeug mit britischen Kennzeichen unterwegs war. Was als Überprüfung begann, endete für den Mann mit der Untersagung der Weiterfahrt und gleich mehreren Strafanzeigen.

Mängelliste: Unverzollt und unversichert

Die Zöllner wurden auf der vielbefahrenen Nord-Süd-Verbindung auf den Pkw aufmerksam, da dieser noch immer im Vereinigten Königreich zugelassen war. Bei der genaueren Überprüfung stellten die Beamten eine ganze Reihe von Versäumnissen fest. Der Fahrer konnte weder nachweisen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß in die EU eingeführt und verzollt wurde, noch lag eine gültige Kfz-Versicherung vor.

Erschwerend kam hinzu, dass die britische Hauptuntersuchung (MOT) – das Äquivalent zum deutschen TÜV – bereits seit sechs Monaten abgelaufen war. Auch die im Heimatland des Fahrzeugs fällige Kfz-Steuer war nicht entrichtet worden.

Ausrede „Probefahrt“ überzeugt Zoll nicht

Gegenüber den Beamten gab der Mann aus Jena an, das Fahrzeug seit einigen Wochen von einem Autohändler für Probefahrten überlassen bekommen zu haben. Er sei sich noch unschlüssig, ob er den Wagen tatsächlich erwerben wolle. Diese Erklärung schützte ihn jedoch nicht vor den rechtlichen Konsequenzen.

Da der Fahrer seinen Wohnsitz in der Europäischen Union (Jena) hat und das im Drittland zugelassene Fahrzeug nicht nur vorübergehend nutzt, greifen hier strenge Einfuhrbestimmungen. Die Zöllner erhoben noch vor Ort eine Sicherheitsleistung auf die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 600 Euro. Gleichzeitig wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Hintergrund: Die Tücken des Brexit-Imports

Seit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gelten Fahrzeuge von der Insel als Nicht-Unionswaren. Wer als EU-Bürger ein solches Fahrzeug dauerhaft oder auch nur für längere „Probefahrten“ nach Deutschland holt, muss dieses unverzüglich beim Zoll anmelden und Einfuhrabgaben entrichten. Das Verfahren der „vorübergehenden Verwendung“, das Touristen nutzen können, gilt grundsätzlich nicht für Personen mit Wohnsitz in der EU, die ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug hier nutzen wollen.

Zwangsstopp auf der A9

Nach der Zahlung der Sicherheitsleistung durfte der Mann zwar den Ort verlassen, jedoch nicht mit dem britischen Wagen. Da kein Versicherungsschutz bestand, untersagten die Beamten die Weiterfahrt strikt. Der Jenaer musste sich eine alternative Heimreise organisieren. Neben dem Zollverfahren kommt nun auch Ungemach vonseiten der Polizei Naila auf ihn zu: Diese ermittelt zusätzlich wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Dieser Fall zeigt deutlich, dass der Kauf oder die Nutzung von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten ohne genaue Kenntnis der Zollvorschriften schnell zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen kann.


Quellen:
Original
Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.