Weimar/Jena: Ungemeldeter Filmdreh löst Großeinsatz aus

Weimar/Jena, 14. Juli 2026 – Ein nicht angemeldeter Filmdreh mit einer täuschend echt aussehenden Waffe hat am Dienstagvormittag im Weimarer Stadtgebiet einen massiven Polizeieinsatz nach sich gezogen.

  • Einsatzort: Weimar, Bertuchstraße (Getränkemarkt nahe einer Berufsschule)
  • Einsatzzeit: Dienstag, 14.07.2026, gegen 11:11 Uhr
  • Einsatzgrund: Verdacht auf eine bewaffnete Person (Anscheinswaffe)
  • Eingeleitete Maßnahmen: Alarmierung von Spezialkräften, Anforderung eines Hubschraubers
  • Zuständige Behörde: Landespolizeiinspektion Jena (03641 81-1503)

Dramatischer Fehlalarm an Weimarer Berufsschule

Am Vormittag ging bei der zuständigen Landespolizeiinspektion Jena ein besorgniserregender Notruf ein. Gegen 11:11 Uhr meldeten Zeugen einen Mann, der mit einer Pistole einen Getränkemarkt in der Bertuchstraße betreten hatte. Da sich das Geschäft in unmittelbarer Nähe einer Berufsschule befindet, stuften die Behörden die Lage als hochgefährlich ein. Umgehend wurden stark bewaffnete Spezialkräfte mobilisiert und ein Polizeihubschrauber zur Unterstützung angefordert.

Vor Ort konnte die Situation glücklicherweise schnell aufgeklärt werden. Es handelte sich um keine reale Bedrohungslage wie etwa bei dem früheren Vorfall, als eine Bedrohung in der Zwätzengasse gestoppt werden musste. Stattdessen trafen die Beamten auf ein Filmteam. Ein Beteiligter führte im Rahmen eines geplanten Videodrehs eine ungeladene Airsoft-Waffe mit sich.

Die unsichtbare Gefahr von Anscheinswaffen

Obwohl die Aufnahmen im Vorfeld mit der Inhaberin des Getränkemarktes abgesprochen waren, fehlte die entscheidende Anmeldung bei den Sicherheitsbehörden. Für Außenstehende und die alarmierten Polizisten war die täuschend echte Nachbildung einer Schusswaffe nicht von einer scharfen Waffe zu unterscheiden.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor den Risiken solcher sogenannten Anscheinswaffen im öffentlichen Raum. Da Einsatzkräfte in unklaren Bedrohungslagen vom schlimmsten Szenario ausgehen müssen, besteht bei solchen unkoordinierten Aktionen immer die Gefahr einer unbeabsichtigten Eskalation, bei der im Ernstfall auch von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden könnte.

Um teure und gefährliche Fehlalarme zu vermeiden, müssen Foto- und Filmaufnahmen, bei denen Waffenattrappen im öffentlichen oder öffentlich einsehbaren Raum genutzt werden, zwingend frühzeitig bei der zuständigen Polizeidienststelle oder Ordnungsbehörde angemeldet werden.

🛡️ Prävention & Ratgeber: Umgang mit Anscheinswaffen

Nach dem deutschen Waffenrecht (§ 42a WaffG) ist das Tragen von Anscheinswaffen – also Gegenständen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen – in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Wer für kreative Projekte wie Musikvideos, Kurzfilme oder Fotoshootings dennoch solche Repliken nutzen möchte, sollte folgende Regeln beachten:

1. Anmeldepflicht: Informieren Sie die örtliche Polizeidienststelle und das Ordnungsamt schriftlich über Ort, Zeit und Art des Drehs.

2. Sichtschutz: Halten Sie den Drehbereich nach Möglichkeit für unbeteiligte Passanten verdeckt.

3. Transport: Transportieren Sie die Waffennachbildungen stets in einem verriegelten Behältnis (z. B. einem Koffer mit Schloss) und führen Sie diese niemals offen mit sich.


Quelle:

Polizei Jena: Nicht angemeldeter Filmdreh löst Großeinsatz aus


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