Vorgetäuschter Überfall am Paradiescafé: 24-Jähriger verletzt sich selbst

Jena, 12. April 2026. Ein 24-jähriger Mann hat am Freitagabend einen Polizeieinsatz am Paradiescafé ausgelöst, nachdem er einen Überfall vorgetäuscht hatte. Wie sich durch Zeugenaussagen herausstellte, fügte er sich seine Verletzungen selbst zu und hatte zuvor andere Personen rassistisch beleidigt.

  • Ort: Jena, Bereich Paradiescafé und „Kegelbahn“
  • Zeitpunkt: Freitagabend, 10. April 2026
  • Ereignis: Vortäuschen einer Straftat, Missbrauch von Notrufen
  • Tatverdächtiger: 24-jähriger Mann

Angeblicher Überfall erweist sich als Täuschung

Am Freitagabend wählte der junge Mann den Notruf der Rettungsleitstelle. Gegenüber den Einsatzkräften behauptete er, von einer Gruppe mehrerer Personen im Umfeld des Paradiescafés attackiert und geschlagen worden zu sein. Polizei und Rettungskräfte rückten daraufhin aus, um dem vermeintlichen Opfer medizinische und polizeiliche Hilfe zu leisten.

Zeuge schildert den wahren Tathergang

Am Einsatzort zeigte sich jedoch rasch ein abweichendes Bild. Ein unabhängiger Augenzeuge meldete sich bei den Beamten und korrigierte die Version des Anrufers. Demnach war der 24-Jährige im Vorfeld im Bereich der „Kegelbahn“ auffällig geworden, wo er mehrere Personen rassistisch beleidigt hatte. Im direkten Anschluss an diesen Vorfall rieb sich der Mann laut Zeugenaussage mit Schmutz ein und fügte sich selbst Verletzungen zu. Erst danach alarmierte er die Leitstelle.

Hintergrund: Einsatzort Paradiespark

Der Bereich rund um das Paradiescafé und die Rasenmühleninsel, im Volksmund oft einfach „das Paradies“ genannt, ist besonders an den Wochenenden einer der belebtesten Orte in Jena. Er dient als zentraler Naherholungs- und Treffpunkt für Menschen aller Altersgruppen direkt an der Saale.

Strafrechtliche Folgen einer Falschmeldung

Das Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) sowie der Missbrauch von Notrufen (§ 145 StGB) haben weitreichende Konsequenzen. Derartige Falschmeldungen binden wichtige Einsatzressourcen von Polizei und Rettungsdiensten, die zeitgleich bei realen Notfällen fehlen können. Neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren müssen Täter häufig auch für die entstandenen Kosten des Einsatzes finanziell aufkommen.


Quelle:

Polizei-News Jena, 12.04.26: Falsche Verdächtigung


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