Mit 1,9 Promille in den Baum: Polizei Jena sucht Fahrradbesitzer nach Unfall am Teichgraben

Jena, 16.04.2026. Ein alkoholisierter Autofahrer (54) ist am Donnerstagmorgen im Zentrum von Jena mit einem Fahrradständer und einem Baum kollidiert. Die Polizei sucht nun die Eigentümer der beschädigten Fahrräder.

  • Was: Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss (1,9 Promille)
  • Wann: Donnerstag, 16. April 2026, gegen 08:30 Uhr
  • Wo: Teichgraben / Abzweig Nonnenplan, Jena
  • Kontakt für Geschädigte: Tel. 03641 810 oder per E-Mail an ID.LPI.Jena@polizei.thueringen.de (Aktenzeichen: 0093347/2026)

Unfallhergang am Nonnenplan

Gegen 08:30 Uhr befuhr ein 54-jähriger Pkw-Fahrer den Teichgraben aus Richtung Stadtzentrum kommend in Richtung Schillerstraße. Als er beabsichtigte, nach rechts in den Nonnenplan einzubiegen, kam er aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug kollidierte zunächst mit einem Fahrradständer und wurde schließlich durch einen Baum gestoppt. Der Fahrer erlitt bei dem heftigen Aufprall leichte Verletzungen. Weitere Verkehrsteilnehmer oder Passanten kamen glücklicherweise nicht zu Schaden.

Hoher Alkoholwert festgestellt

Bei der anschließenden Unfallaufnahme überprüften die Beamten der Polizei Jena die Fahrtüchtigkeit des Mannes. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,9 Promille. Daraufhin wurde der Führerschein des 54-Jährigen umgehend sichergestellt und eine Blutentnahme angeordnet. Die Polizei bittet nun die Besitzer der Fahrräder, die durch den Aufprall am Fahrradständer beschädigt wurden, sich unter Angabe des Aktenzeichens dringend bei der Dienststelle zu melden.

Hintergrund: Promillegrenzen und Folgen

Wer mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, gilt nach deutschem Verkehrsrecht als absolut fahruntüchtig. Dies stellt eine Straftat dar, die den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, empfindliche Geldstrafen und oft eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins nach sich zieht. Kommt es, wie hier im vielbefahrenen Bereich zwischen Teichgraben und Nonnenplan, zusätzlich zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, verschärft sich das Strafmaß deutlich.


Quelle:

Hoher Sachschaden nach Kollision im Teichgraben


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