Polizeieinsatz in Jena: 19-Jähriger mit Schreckschusspistole am Busbahnhof gestellt

Jena, 10. Juni 2026. Ein 19-jähriger Mann hat in der Nacht zu Dienstag am Jenaer Busbahnhof einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst, nachdem er Passanten mit einer Schreckschusspistole bedroht hatte. Die alarmierte Polizei konnte den alkoholisierten und unter Drogeneinfluss stehenden Jugendlichen vor Ort stellen.

  • Was: Polizeieinsatz wegen Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe
  • Wann: Dienstag, 9. Juni 2026, gegen 00:10 Uhr
  • Wo: Busbahnhof „Am Volksbad“, Jena
  • Ermittlungen: Verdacht der Bedrohung, Verstöße gegen das Waffengesetz, Fahren/Handeln unter Alkohol- und Drogeneinfluss (1,3 Promille Atemalkohol und positiver Cannabis-Vortest)

Zeuge alarmiert die Einsatzkräfte

Der Vorfall ereignete sich in den ersten Minuten des Dienstags gegen 00:10 Uhr. Zeugen beobachteten am zentralen Busbahnhof „Am Volksbad“ eine Person, die mit einer Schreckschusspistole hantierte. Nach den vorliegenden Erkenntnissen hielt der 19-jährige Tatverdächtige die Waffe in der Hand und richtete sie wiederholt auf vorbeilaufende Passanten.

Obwohl der junge Mann die betroffenen Personen nach aktuellem Ermittlungsstand nicht direkt ansprach, löste sein Verhalten erhebliche Besorgnis aus. Ein 43-jähriger Zeuge fühlte sich durch die Situation akut bedroht und verständigte umgehend über den Notruf die Polizei, woraufhin mehrere Streifenwagen zum Einsatzort ausrückten.

Waffe sichergestellt – Alkohol- und Drogentest positiv

Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den Tatverdächtigen noch am Busbahnhof antreffen und fixieren. Bei der anschließenden Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte die Pistole sicher. Eine genauere Überprüfung der Waffe ergab, dass es sich um eine ungeladene Schreckschusspistole handelte.

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten vor Ort Atemalkohol- und Drogentests durch. Der Alkoholtest des 19-Jährigen ergab einen Wert von 1,3 Promille. Zudem reagierte ein Drogenvortest positiv auf den Konsum von Cannabis. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Bedrohung sowie wegen möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz ein.

🛡️ Prävention & Ratgeber: Waffenrecht und der Kleine Waffenschein

Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit ist in Deutschland streng reglementiert. Wer eine solche Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums bei sich tragen will, benötigt zwingend den sogenannten Kleinen Waffenschein.

Wichtig ist jedoch: Selbst mit dem Kleinen Waffenschein ist das offene Tragen einer Waffe verboten – sie muss stets verdeckt transportiert werden. Zudem gilt auf öffentlichen Veranstaltungen, Festen oder Demonstrationen ein absolutes Waffenverbot. Das unbefugte Schießen in der Öffentlichkeit stellt eine erhebliche Ordnungswidrigkeit dar. Ein Missbrauch kann nicht nur zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen, sondern auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Quelle:

Polizeieinsatz in Jena: 19-Jähriger mit Schreckschusspistole sorgt für Aufsehen am Busbahnhof


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