Oberlandesgericht Jena verurteilt Meta: 3.000 Euro Schadenersatz wegen illegalem Daten-Tracking

Jena, 02. März 2026. Das Oberlandesgericht Jena hat den US-Konzern Meta zu einer Schadenersatzzahlung von 3.000 Euro verurteilt. Grund ist die heimliche und anlasslose Erfassung des Surfverhaltens von Internetnutzern, bei der auch sensible Gesundheitsdaten gesammelt wurden.

  • Gericht: Oberlandesgericht (OLG) Jena
  • Beklagter: Meta-Konzern (Mutterkonzern von Facebook & Instagram)
  • Urteil: 3.000 Euro Schadenersatz, umfassende Datenauskunft und -löschung
  • Hintergrund: Heimliches Tracking über „Business-Tools“ ohne Nutzerzustimmung
  • Status: Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen

Der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, Meta, hat nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Jena massiv gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen. Der Senat rügte in seiner Entscheidung am Montag insbesondere die mangelnde Transparenz, die fehlende Zweckbindung sowie die Missachtung der Datenminimierung.

Heimliches Tracking auch ohne Login

Im Zentrum des Verfahrens standen sogenannte „Business-Tools“ von Meta. Diese Software-Werkzeuge protokollierten im Hintergrund das Surfverhalten von Nutzerinnen und Nutzern im Internet. Erfasst wurden dabei besuchte Webseiten, angeklickte Produkte und Online-Einkäufe. Das Brisante daran: Die Datensammlung erfolgte völlig unabhängig davon, ob die Personen bei den Meta-Diensten eingeloggt waren oder überhaupt einer Datenübermittlung zugestimmt hatten.

Sensible Gesundheitsdaten im Visier

Die vom Gericht als „anlasslose Datensammlung“ kritisierte Praxis machte auch vor besonders schutzwürdigen Informationen keinen Halt. So stellte das OLG Jena fest, dass Meta auch Informationen verarbeitete, die Rückschlüsse auf psychische Erkrankungen zuließen. Darüber hinaus wurden Recherchen nach therapeutischer Hilfe und Bestellungen von Medikamenten systematisch miterfasst.

Neben der Zahlung des Schadenersatzes in Höhe von 3.000 Euro wurde Meta dazu verurteilt, dem Kläger umfassend Auskunft über alle gespeicherten Daten zu erteilen und diese umgehend zu löschen. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt nun abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen der zugelassenen Revision entscheiden wird.

Hintergrund: OLG Jena und digitaler Datenschutz

Das Oberlandesgericht in Jena ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Freistaat Thüringen. Wegweisende Urteile zum digitalen Datenschutz, wie im aktuellen Fall gegen den Tech-Giganten Meta, haben oft Signalwirkung für Gerichtsverfahren in ganz Deutschland.

So schützen Sie Ihre Daten im Alltag: Datenschutzexperten raten, das eigene Surfverhalten aktiv zu schützen. Dazu gehört das regelmäßige Löschen von Cookies, die Nutzung datenschutzfreundlicher Webbrowser oder die Installation von seriösen Tracking-Blockern. Zudem sollten Nutzer in den Kontoeinstellungen von Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen regelmäßig die Optionen zur personalisierten Werbung und Datenteilung mit Drittanbietern kontrollieren und nach Möglichkeit deaktivieren.


Quelle:

Oberlandesgericht in Jena urteilt: Meta muss 3.000 Euro an Kläger zahlen


Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.