Maja T.: Haftstrafe reduziert und Vorwurf entkräftet

Jena/Budapest, 30. September 2026 – Das Berufungsgericht in der ungarischen Hauptstadt Budapest hat die Haftstrafe für die der linksextremen Szene zugerechnete Person Maja T. rechtskräftig herabgesetzt. Das Strafmaß wurde von ursprünglich acht auf sieben Jahre reduziert. Zugleich traf das Gericht eine maßgebliche Feststellung zur rechtlichen Einordnung der mutmaßlichen Taten.

  • Ereignis: Rechtskräftiges Urteil im Berufungsverfahren (Fővárosi Ítélőtábla)
  • Ort: Budapest, Ungarn
  • Urteil: Reduzierung auf 7 Jahre Freiheitsstrafe; Vorwurf der kriminellen Vereinigung verworfen
  • Verfahrensstatus: Anrechnung der Untersuchungshaft; Überstellungsverfahren nach Deutschland vorbereitet

Juristische Klarstellung: Keine kriminelle Vereinigung nachweisbar

Der zentrale Wendepunkt des Berufungsverfahrens lag in der juristischen Neubewertung der Organisationsstrukturen. Der Vorsitzende Richter Geza Szalai stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass Maja T. nach ungarischem Recht nicht als Mitglied einer organisierten kriminellen Vereinigung gehandelt habe. Damit korrigierte das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung vom Februar 2026, die noch von einer festen Bandenstruktur ausgegangen war.

Die Verurteilung stützt sich somit im Kern auf schwere Körperverletzung bzw. die Beihilfe dazu im Zusammenhang mit gewaltsamen Angriffen auf Teilnehmer des rechtsextremen „Tages der Ehre“ im Februar 2023. Das Gericht ordnete an, dass die bisherige Zeit in Untersuchungshaft – sowohl in Deutschland als auch in Ungarn – in vollem Umfang auf das Strafmaß angerechnet wird. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Rügen der Verteidigung und Haftbedingungen

Die Verteidigung hatte während der Verhandlung auf einen vollständigen Freispruch plädiert. Rechtsanwälte kritisierten erhebliche Verfahrensmängel, darunter die lückenhafte Qualität des Video-Überwachungsmaterials, verspätete oder unvollständige Übersetzungen von Aktenbestandteilen sowie die Einstufung in Hochsicherheitsregime. Die ungarische Staatsanwaltschaft hingegen hatte bis zuletzt auf eine massive Verschärfung der Haftstrafe gepocht.

Besondere Aufmerksamkeit galt den Bedingungen im ungarischen Strafvollzug: Maja T. identifiziert sich als non-binär. Verteidiger und Bürgerrechtsorganisationen wiesen wiederholt auf das Risiko diskriminierender Haftbedingungen hin, insbesondere vor dem Hintergrund der restriktiven ungarischen Rechtslage gegenüber queeren Personen.

Der heikle Auslieferungsfall und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Der Fall Maja T. hatte im Sommer 2024 eine schwere justizpolitische Kontroverse in Deutschland ausgelöst. Nach der Festnahme in Berlin im Dezember 2023 war T. Ende Juni 2024 von sächsischen Justizbehörden in den frühen Morgenstunden im Eilverfahren an die ungarische Grenze gebracht worden.

Fast zeitgleich erließ das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung, um die Überstellung vorläufig zu stoppen. Da die Übergabe an die ungarischen Behörden zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits vollzogen war, lief der Beschluss ins Leere. Das Bundesverfassungsgericht stufte das Vorgehen der Behörden im Nachgang als rechtswidrig ein und rügte eine Verletzung der Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz.

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Überstellung nach Deutschland: Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem rechtskräftigen Urteil des Budapester Gerichts ist nun die juristische Grundlage geschaffen, um die Überstellung zur Verbüßung der Reststrafe nach Deutschland formell einzuleiten. Die rechtliche Basis bildet der europäische Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Urteilen in Strafsachen.

Die Abstimmung über die Übernahme der Strafvollstreckung liegt nun bei den Justizbehörden beider Länder. Sollte Maja T. nach Deutschland überstellt werden, greift für den weiteren Vollzug deutsches Strafvollzugsrecht. Hierbei wird die verbüßte Haftzeit vollständig angerechnet, zudem besteht nach deutschem Recht (§ 57 StGB) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Gesamtstrafe.

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Hintergrund zum Verfahren und zum „Tag der Ehre“

Die Anklage gegen mehrere Beschuldigte aus Deutschland und weiteren europäischen Ländern geht auf Ereignisse im Februar 2023 in Budapest zurück. Rund um den von Rechtsextremisten organisierten jährlichen Aufmarsch („Tag der Ehre“) kam es im Stadtgebiet zu koordinierten Übergriffen auf mutmaßliche Neonazis. Die ungarischen Strafverfolgungsbehörden leiteten daraufhin umfangreiche internationale Fahndungsmaßnahmen ein, die in Deutschland zu mehreren Festnahmen und bundesweiten juristischen Auseinandersetzungen führerten.

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Quelle:

Haftstrafe von Maja T. reduziert | mdr.de

Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.