Jena, 16. Juli 2026 – Am gestrigen Mittwochnachmittag kam es im Jenaer Einkaufszentrum „Neue Mitte“ zu einem Vorfall von „Upskirting“. Ein bislang unbekannter Mann fertigte heimlich Bildaufnahmen unter dem Rock einer 25-jährigen Frau an und flüchtete nach einer direkten Ansprache.
- Tatort: Einkaufszentrum Neue Mitte, Leutragraben, Jena (Auf Google Maps anzeigen)
- Tatzeit: Mittwoch, 15.07.2026, nachmittags
- Ermittlungsverfahren: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen gemäß § 184k StGB
- Polizeikontakt: Telefon 03641 81-1503 | E-Mail: Pressestelle.LPI.Jena@polizei.thueringen.de
- Aktenzeichen: 0177727/2026
Tathergang im Einkaufszentrum Neue Mitte
Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 15. Juli im belebten Einkaufszentrum „Neue Mitte“ am Leutragraben. Ein bislang unbekannter Mann positionierte sich so, dass er unbemerkt Bildaufnahmen unter dem Rock einer 25-jährigen Kundin anfertigen konnte. Die junge Frau bemerkte das verdächtige Verhalten jedoch selbst und reagierte sofort, indem sie den Mann direkt auf die Tat ansprach. Daraufhin brach der Täter sein Vorhaben ab und flüchtete in unbekannte Richtung aus dem Center.
Detaillierte Täterbeschreibung
Die Polizei Jena bittet die Bevölkerung um Mithilfe und hat eine detaillierte Personenbeschreibung des Flüchtigen herausgegeben:
- Größe: ca. 1,70 Meter
- Alter: etwa 60 bis 70 Jahre
- Aussehen: deutscher Phänotyp, runde Brille sowie ein grauer bis weißer Stoppelbart
- Bekleidung: schwarzes T-Shirt, eine 3/4-Hose und ein dunkles Basecap
- Mitgeführte Gegenstände: ein Jutebeutel sowie ein Mobiltelefon in einer auffälligen Lederhülle
- Sprache: sprach akzentfrei Deutsch
Zeugenaufruf der Landespolizeiinspektion Jena
Die Ermittler suchen nach Zeugen, die das Geschehen im Einkaufszentrum beobachtet haben oder Hinweise auf die Identität des beschriebenen Mannes geben können. Informationen nimmt die Polizei Jena unter der Telefonnummer 03641 81-1503 oder per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 0177727/2026 entgegen. Auch dem Tatverdächtigen selbst steht es frei, sich bei der Dienststelle zu melden und zum Sachverhalt zu äußern.
Neben diesem Vorfall vermeldet die Polizei für die Region weitere Ereignisse: So wurde kürzlich eine vermisste Person wohlbehalten im Ilmpark in Weimar gefunden.
🛡️ Rechtliche Einordnung und Verhaltenstipps bei „Upskirting“
Das heimliche Fotografieren unter die Kleidung (sogenanntes „Upskirting“) stellt keinen harmlosen Streich dar, sondern eine handfeste Straftat:
- Gesetzliche Regelung (§ 184k StGB): Seit Ende 2020 ist das unbefugte Herstellen oder Übertragen von Bildaufnahmen, die den Intimbereich einer anderen Person gegen deren Willen zeigen, unter Strafe gestellt. Es drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
- Verhalten für Betroffene und Zeugen:
- Aufmerksamkeit erzeugen: Sprechen Sie den Täter – sofern gefahrlos möglich – direkt und lautstark an, um andere Personen im Umfeld zu alarmieren.
- Tätermerkmale merken: Prägen Sie sich Kleidung, Statur, Fluchtweg sowie eventuell genutzte Smartphones oder Taschen genau ein.
- Sofort die Polizei rufen: Verständigen Sie umgehend die Polizei über den Notruf.
- Jedermann-Festnahmerecht (§ 127 Abs. 1 StPO): Wenn ein Täter auf frischer Tat ertappt wird und Fluchtgefahr besteht oder seine Identität nicht feststellbar ist, darf ihn grundsätzlich jede Person vorläufig festhalten, bis die Polizei eintrifft. Dies sollte jedoch stets ohne eigene Gefährdung geschehen.
Quelle:
LPI-J: Fall von „Upskirting“ in Jena
Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.