Kurz & Knapp: Der Vorfall im Überblick
- Wann: Sonntagmittag (08.02.2026), gemeldet am Montag.
- Wo: Straßenbahn im Stadtgebiet Jena.
- Wer: Weiblicher Fahrgast, Mitarbeiter des Jenaer Nahverkehrs, Polizei Jena.
- Was: Frau schlief alkoholisiert (1,73 Promille) in der Bahn.
- Folge: Polizeiliche Heimfahrt statt Ausnüchterungszelle.
Jena (09.02.2026) – Manchmal endet eine Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr anders als geplant, und manchmal endet sie direkt auf der Rückbank eines Streifenwagens – allerdings aus rein fürsorglichen Gründen. Ein solcher Fall beschäftigte am gestrigen Sonntag die Beamten des Inspektionsdienstes Jena.
Vom Tiefschlaf in den Streifenwagen
Der Vorfall ereignete sich zur Mittagszeit am Sonntag. Mitarbeiter der Jenaer Verkehrsbetriebe wurden auf eine weibliche Person aufmerksam, die in einer der Straßenbahnen tief und fest eingeschlafen war. Trotz mehrerer Versuche gelang es dem Personal nicht, die Frau wachzurufen. Da in solchen Situationen zunächst unklar ist, ob ein medizinischer Notfall vorliegt, handelten die Angestellten vorbildlich und verständigten die Polizei.
Die herbeigerufenen Beamten des ID Jena konnten die Situation schnell aufklären. Nach dem Wecken der Dame stellte sich heraus, dass keine akute Erkrankung, sondern erheblicher Alkoholkonsum die Ursache für die Schläfrigkeit war. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest brachte Gewissheit: Das Gerät zeigte einen Wert von 1,73 Promille an.
Einordnung: Polizei als „Freund und Helfer“
Ein Wert von über 1,7 Promille stellt eine erhebliche Alkoholisierung dar, die oft mit Orientierungslosigkeit und einer eingeschränkten Reaktionsfähigkeit einhergeht. In der Rechtsprechung spricht man ab bestimmten Werten von einer „hilflosen Lage“. Personen in diesem Zustand sind oft nicht mehr in der Lage, sicher ihren Weg fortzusetzen, und könnten im Straßenverkehr oder durch Witterungseinflüsse gefährdet sein.
In diesem Fall entschieden sich die Beamten für eine pragmatische und bürgernahe Lösung. Anstatt die Frau in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen – was oft mit einem Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle verbunden ist – fungierten die Polizisten als kostenloser Shuttle-Service. Die noch immer müde Passagierin wurde sicher zu ihrer Wohnanschrift gebracht und dort abgesetzt.
Keine strafrechtlichen Folgen
Für die Betroffene bleibt der Vorfall juristisch folgenlos. Wie die Landespolizeiinspektion Jena bestätigt, kam es zu keinen Handlungen, die strafrechtlich relevant wären. Weder leistete die Frau Widerstand, noch kam es zu Beleidigungen oder Sachbeschädigungen in der Bahn. Es bleibt also bei einer kuriosen Anekdote und vermutlich einem Kater am Montagmorgen.
Sicherheit im Jenaer Nahverkehr
Der Vorfall zeigt auch, wie wichtig die Aufmerksamkeit des Personals im öffentlichen Nahverkehr ist. Dass Fahrgäste an Endhaltestellen schlafen, kommt vor – dass sie jedoch nicht weckbar sind, erfordert schnelles Handeln. Durch das Hinzuziehen der Polizei wurde sichergestellt, dass der Frau nichts passiert, während sie in ihrem Zustand wehrlos war.
Die Jenaer Polizei betont in diesem Zusammenhang immer wieder, dass der Schutz der Bürger an erster Stelle steht – auch wenn dieser Schutz manchmal nur darin besteht, jemanden sicher ins eigene Bett zu begleiten.
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