Eisenberg, 10. Juli 2026 – Die Polizei hat am Donnerstagnachmittag in Eisenberg einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Bei einer Kontrolle im Steinweg pustete der 31-Jährige einen Wert von über 1,6 Promille.
- Ort des Vorfalls: Steinweg, Eisenberg (Saale-Holzland-Kreis)
- Zeitpunkt: Donnerstagnachmittag, 9. Juli 2026
- Verstoß: Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss (1,62 Promille)
- Konsequenzen: Blutentnahme, untersagte Weiterfahrt, Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
- Kontakt für Zeugen & Rückfragen: Landespolizeiinspektion Jena, Tel: 03641-81-1503, E-Mail: Pressestelle.LPI.Jena@polizei.thueringen.de
Promillefahrt im Steinweg gestoppt
Bei einer Streifenfahrt und anschließenden Verkehrskontrolle im Steinweg in Eisenberg bemerkten die Beamten der Landespolizeiinspektion Jena am Donnerstagnachmittag starken Alkoholgeruch bei einem E-Scooter-Fahrer. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 31-jährigen Mann lieferte einen Wert von 1,62 Promille.
Dieser Wert liegt deutlich im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Die Beamten ordneten umgehend eine Blutentnahme an, untersagten dem Betroffenen die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art in der Region, wie Berichte über Fälle von Eisenberg: Mit 1,62 Promille auf dem E-Scooter zeigen.
Polizei warnt: Gleiche Regeln wie für Autofahrer
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um erneut eindringlich auf die rechtliche Lage hinzuweisen. Viele Nutzer unterschätzen das Risiko und nehmen fälschlicherweise an, dass für E-Scooter lockerere Regeln gelten als für Pkw. Dies ist ein gefährlicher Irrtum: Wer betrunken mit dem Elektro-Tretroller fährt, riskiert neben hohen Geldstrafen auch den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis.
🛡️ Gesetzliche Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr
Für die Nutzung von E-Scootern (Elektrokleinstfahrzeugen) gelten in Deutschland strenge rechtliche Vorschriften, die der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen:
- Promillegrenzen: Es gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille (oder bereits ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen) liegt eine Straftat vor. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt eine strikte Grenze von 0,0 Promille.
- Verkehrsflächen: E-Scooter müssen zwingend auf Radwegen oder Fahrradstreifen fahren. Sind diese nicht vorhanden, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter absolut tabu.
- Personenmitnahme: Die Roller sind ausschließlich für eine Person zugelassen. Die Mitnahme eines Beifahrers ist verboten und wird polizeilich geahndet.
- Mindestalter: Das Fahren von E-Scoetern ist ab 14 Jahren erlaubt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
Quelle:
Polizei Jena: Mit 1,62 Promille auf E-Scooter unterwegs
Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.