Urteile im „Knockout 51“-Prozess: OLG Jena verhängt Haft- und Bewährungsstrafen

Jena, 02.04.2026 – Im zweiten Prozess um die rechtsextreme Kampfsportgruppe „Knockout 51“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Jena die Urteile gesprochen. Drei Männer erhielten Haft- und Bewährungsstrafen wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.

  • Prozessort: Oberlandesgericht Jena
  • Angeklagte: Drei Rechtsextremisten (27, 35 und 44 Jahre)
  • Urteile: 2 Jahre und 9 Monate Haft (Hauptangeklagter); Bewährungsstrafen von 2 Jahren sowie 1 Jahr und 2 Monaten für die Mitangeklagten
  • Einstufung der Gruppe: Kriminelle Vereinigung

Gewaltbereit, aber keine Terroristen

Nach Überzeugung der Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Matthias Blaszczak handelte es sich bei „Knockout 51“ nicht nur um einen Kampfsportverein, sondern um das Werkzeug einer politischen Strategie. Die in Eisenach gegründete Gruppierung war von Beginn an auf Gewalttaten ausgelegt und versuchte, in Westthüringen einen sogenannten „Nazi-Kiez“ als lokale Ordnungsmacht zu etablieren. Dennoch stufte das Gericht die Gruppe, abweichend von der Forderung des Generalbundesanwalts, „nur“ als kriminelle und nicht als terroristische Vereinigung ein. Das Ziel der Männer sei es nicht gewesen, Menschen zu ermorden, so das Gericht in seiner Begründung. Auch der Bundesgerichtshof hatte diese Einschätzung in der Vergangenheit gestützt.

Die Bundesanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits in einem ersten Verfahren waren vier führende Mitglieder der Gruppe zu Haftstrafen verurteilt worden.

Kritik an der Milde des Urteils

Die Entscheidung des OLG Jena rief bei Beobachtern und Politikern deutliche Kritik hervor. Ein Sprecher der Demokratieberater des Vereins Mobit bezeichnete das Urteil angesichts der bundesweiten Bedeutung und militanten Präsenz der Gruppe in Eisenach als nicht angemessen. Auch die innenpolitische Sprecherin der Linken, Katharina König-Preuss, sprach von einer weiteren Verharmlosung der massiven Neonazi-Gewalt, die von „Knockout 51“ ausgehe. Sie forderte das Thüringer Innenministerium auf, ein offizielles Verbot der Gruppierung auszusprechen.

Hintergrund: Das Oberlandesgericht Jena

Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) mit Sitz in Jena ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Freistaat. Hier werden regelmäßig landesweit bedeutsame Staatsschutzverfahren und Prozesse gegen kriminelle Vereinigungen verhandelt. Bei derart hochkarätigen Prozessen wie dem um „Knockout 51“ gelten im und um das Gerichtsgebäude am Rathenaublick erhöhte Sicherheitsstufen. Dies kann an Prozesstagen gelegentlich zu massiver Polizeipräsenz und kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen im angrenzenden Wohn- und Behördenviertel führen.


Quelle:

„Knockout 51“: Gericht verhängt Haft und Bewährungsstrafen


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