Acht Jahre Haft: Maja T. aus Jena in Budapest verurteilt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil: Maja T. (25) aus Jena wurde in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt.
  • Der Vorwurf: Beteiligung an Angriffen auf Rechtsextremisten und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation.
  • Die Reaktion: Verteidigung und Staatsanwaltschaft gehen in Berufung; Proteste in Jena mit 450 Teilnehmern.
  • Der Hintergrund: Die vorherige Auslieferung von Deutschland nach Ungarn gilt als juristisch höchst umstritten.

Jena / Budapest. Es ist ein Urteil, auf das nicht nur Angehörige und politische Beobachter, sondern auch viele Menschen in Jena seit Monaten gewartet haben. Am heutigen Donnerstag ist vor dem Stadtgericht in Budapest die Entscheidung im Prozess gegen Maja T. gefallen. Die 25-jährige non-binäre Person aus Jena muss für acht Jahre in Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass T. an gewalttätigen Übergriffen beteiligt war. Der Fall, der bereits im Vorfeld durch eine umstrittene Auslieferungspraxis für Schlagzeilen sorgte, zieht nun weitere juristische und gesellschaftliche Kreise.

Körperverletzung und kriminelle Organisation

Nach über einem Jahr Verfahrensdauer sprach das Budapester Gericht das Urteil: Acht Jahre Freiheitsentzug wegen Körperverletzung in zwei Fällen als Gehilfe sowie wegen versuchter Körperverletzung innerhalb einer kriminellen Organisation. Die bisher in Ungarn verbüßte Untersuchungshaft soll auf die Strafe angerechnet werden. Neben Maja T. wurden auch Mitangeklagte verurteilt: Anna M. erhielt zwei Jahre auf Bewährung, Gabriele Marchesi wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Hintergrund des Prozesses sind die Vorfälle rund um den sogenannten „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest. Bei diesem jährlichen Ereignis gedenken Neonazis und Rechtsextreme aus ganz Europa dem Ausbruchsversuch der deutschen Wehrmacht und ungarischer Verbündeter aus dem eingekesselten Budapest im Zweiten Weltkrieg. Rund um dieses Datum kam es zu mehreren brutalen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten. Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. vor, an zwei dieser Überfälle beteiligt gewesen zu sein, bei denen Menschen mit Schlagstöcken und Pfefferspray verletzt wurden.

Proteste in Jena und Tumulte im Gerichtssaal

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – sowohl die Staatsanwaltschaft, die 24 Jahre Haft gefordert hatte, als auch die Verteidigung, die auf Freispruch plädierte, haben Berufung eingelegt. Maja T. verbleibt bis zum Abschluss des Verfahrens in der nächsten Instanz in ungarischer Untersuchungshaft.

Die Reaktionen auf den Richterspruch ließen nicht lange auf sich warten. In Jena, der Heimatstadt von Maja T., versammelten sich rund 450 Menschen zu einer Spontandemonstration, um ihre Solidarität zu bekunden und gegen das Verfahren zu protestieren. Auch in anderen deutschen Städten wie Berlin, Leipzig und Dresden gingen hunderte Menschen auf die Straße. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Bedingungen der ungarischen Justiz und die politische Dimension des Falls.

Besonders emotional reagierte der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch. Er bezeichnete das Verfahren als „politischen Schauprozess“. Seine Befürchtungen hätten sich bestätigt, da Staatsanwaltschaft und Gericht Hand in Hand gearbeitet hätten, um ein politisch gewolltes, hartes Urteil zu liefern. Auch im Oberlandesgericht Düsseldorf, wo parallel ein Prozess gegen weitere mutmaßliche Linksextremisten aus Jena und Leipzig läuft, sorgte die Nachricht aus Budapest für Aufruhr. Zuschauer unterbrachen die Verhandlung mit Solidaritätsbekundungen, was zu einer Räumung des Saals führte.

Umstrittene Vorgeschichte: Die Auslieferung

Der Fall Maja T. ist juristisch besonders brisant aufgrund der Vorgeschichte der Auslieferung. Maja T. war im Jahr 2024 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von sächsischen Behörden nach Ungarn überstellt worden. Dies geschah, obwohl das Bundesverfassungsgericht kurz darauf feststellte, dass diese Auslieferung rechtswidrig war, da der Rechtsschutz in Deutschland noch nicht ausgeschöpft war. Dieser Umstand wird von Parteien wie der SPD, den Grünen und der Linken scharf kritisiert. Sie fordern die Bundesregierung auf, sich für ein rechtsstaatliches Verfahren und die Rückholung der betroffenen Person einzusetzen.

Das Auswärtige Amt kündigte an, den Fall weiterhin „hochrangig“ zu betreuen und das Thema gegenüber der ungarischen Regierung anzusprechen. Die konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft in Budapest soll fortgesetzt werden.

Ausblick

Mit der eingelegten Berufung geht das Verfahren nun in die nächste Runde. Es bleibt abzuwarten, wie die höheren Instanzen in Ungarn urteilen werden und ob der diplomatische Druck aus Deutschland Auswirkungen auf die Haftbedingungen oder das weitere Verfahren haben wird. Für die Angehörigen und Unterstützer in Jena bleibt die Situation eine Geduldsprobe. Wir werden weiter über die Entwicklungen in diesem Fall berichten.


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