Unfall in Eisenberg: Sekundenschlaf endet an Straßenlaterne

Eisenberg/Jena. Ein kurzer Moment der Müdigkeit führte am Dienstagnachmittag im Saale-Holzland-Kreis zu einem verkehrsreichen Unfall, der erneut die Gefahren von Übermüdung am Steuer verdeutlicht. Wie die Landespolizeiinspektion Jena am Mittwochmorgen mitteilte, ereignete sich der Vorfall in der Mühlenstraße in Eisenberg.

Kurz & Knapp: Die Fakten

  • Ort: Eisenberg, Mühlenstraße (stadtauswärts)
  • Zeit: Dienstagnachmittag, 17. Februar 2026
  • Beteiligte: 52-jährige Autofahrerin
  • Ursache: Sekundenschlaf
  • Folgen: Kollision mit Laternenmast, Mast umgestürzt, PKW abgeschleppt, Ermittlungsverfahren eingeleitet

Der Unfallhergang in der Mühlenstraße

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei befuhr die 52-jährige Frau die Mühlenstraße in stadtauswärtiger Richtung. Plötzlich verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Ursache hierfür war nach Angaben der Beamten ein sogenannter Sekundenschlaf. Die physische Reaktion war unmittelbar: Der Wagen geriet nach links von der Fahrbahn ab und steuerte direkt auf die dortige Straßenbeleuchtung zu.

Die Wucht des Aufpralls war so stark, dass die betroffene Straßenlaterne dem Zusammenstoß nicht standhielt und umstürzte. Dies zog weitere Maßnahmen nach sich: Um eine Gefährdung durch offenliegende Stromleitungen oder weitere elektrische Schäden auszuschließen, musste der zuständige Energieversorger alarmiert werden. Techniker klemmten die beschädigte Anlage fachgerecht ab. Auch das Fahrzeug der Unfallverursacherin wurde so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit war und durch einen Abschleppdienst geborgen werden musste. Über die genaue Höhe des Sachschadens – sowohl am PKW als auch an der städtischen Infrastruktur – liegen aktuell noch keine abschließenden Schätzungen vor.

Gefahr Sekundenschlaf: Ein unterschätztes Risiko

Der Vorfall in Eisenberg ist exemplarisch für eine der häufigsten, aber oft unterschätzten Unfallursachen im Straßenverkehr. Experten warnen immer wieder davor, dass Müdigkeit am Steuer ähnliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben kann wie Alkoholkonsum. Wer fünf Sekunden lang bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h die Augen schließt, legt fast 70 Meter im „Blindflug“ zurück. In dieser Distanz kann ein Fahrzeug, wie im aktuellen Fall, von der Spur abkommen, in den Gegenverkehr geraten oder gegen Hindernisse prallen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Übermüdung nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Erste Anzeichen wie häufiges Gähnen, schwer werdende Augenlider oder das Frösteln sollten ernst genommen werden. Die einzige wirksame Gegenmaßnahme ist eine sofortige Pause, Bewegung an der frischen Luft oder ein kurzer „Power Nap“ von maximal 20 Minuten. Das Öffnen des Fensters oder laute Musik helfen hingegen meist nur kurzfristig und täuschen eine falsche Wachheit vor.

Rechtliche Konsequenzen für die Fahrerin

Neben dem Schreck und dem Sachschaden muss sich die 52-jährige Fahrerin nun auch juristisch verantworten. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren zur Klärung des genauen Unfallhergangs eingeleitet. Ein Unfall infolge von Sekundenschlaf wird strafrechtlich oft als Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB gewertet. Dies kann empfindliche Geldstrafen und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, da wer übermüdet fährt, als „nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“ gilt.

Die Landespolizeiinspektion Jena bittet alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere bei längeren Fahrten oder zu typischen Müdigkeitszeiten am Nachmittag, besonders aufmerksam auf die Signale des eigenen Körpers zu achten.

Wir wünschen allen Beteiligten eine schnelle Erholung von dem Schreck und allzeit gute und wache Fahrt.


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