Kurz & Kompakt: Das Wichtigste im Überblick
- Ort: Bad Klosterlausnitz, Köstritzer Straße
- Zeitpunkt: Donnerstagnachmittag (05.02.2026)
- Beteiligte: 67-jährige Autofahrerin, 9-jähriger Fußgänger
- Vorfall: Kind auf Zebrastreifen übersehen und angefahren
- Folgen: Junge wurde leicht verletzt, Ermittlungsverfahren eingeleitet
Bad Klosterlausnitz/Jena (06.02.2026) – Ein Verkehrsunfall, der für einen Moment den Atem stocken ließ, ereignete sich am Donnerstagnachmittag im benachbarten Bad Klosterlausnitz. Ein Schulkind, das eigentlich sicher die Straßenseite wechseln wollte, wurde von einem herannahenden Pkw erfasst. Der Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Sicherheit an Fußgängerüberwegen und die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern im Straßenverkehr.
Kollision auf der Köstritzer Straße
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Unfall am helllichten Nachmittag auf der Köstritzer Straße, einer der zentralen Verkehrsachsen in der Kurstadt. Eine 67-jährige Frau war zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Fahrzeug auf der Straße unterwegs. Gleichzeitig beabsichtigte ein 9-jähriger Junge, die Fahrbahn zu überqueren.
Das Kind verhielt sich dabei eigentlich vorbildlich und nutzte einen ausgewiesenen Fußgängerüberweg – im Volksmund Zebrastreifen genannt –, um sicher auf die andere Seite zu gelangen. Doch genau an dieser Stelle kam es zum Unglück: Die 67-jährige Autofahrerin übersah den Jungen, der sich bereits auf der Fahrbahn befand. Trotz des Vorrangs für den Fußgänger konnte die Frau nicht mehr rechtzeitig bremsen, und ihr Wagen erfasste das Kind.
Glück im Unglück: Nur leichte Verletzungen
Bei Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern sind die Folgen oft verheerend. In diesem Fall hatten jedoch alle Beteiligten großes Glück im Unglück. Wie die Beamten berichteten, trug der 9-Jährige bei dem Zusammenstoß lediglich leichte Verletzungen davon. Über die genaue Art der Verletzungen oder ob eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig war, wurden zunächst keine weiteren Details bekannt gegeben. Dennoch dürfte der Schreck bei dem Kind, seinen Eltern und auch der Unfallverursacherin tief sitzen.
Prävention und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr
Dieser Vorfall in unserer direkten Nachbarschaft mahnt erneut zur absoluten Vorsicht im Straßenverkehr, insbesondere in Bereichen, die von Kindern frequentiert werden. Fußgängerüberwege suggerieren eine Sicherheit, die nur dann gegeben ist, wenn Autofahrer ihre Geschwindigkeit anpassen und die Umgebung scannen. Gerade Kinder sind aufgrund ihrer geringeren Körpergröße oft schwerer zu sehen, etwa wenn sie hinter parkenden Autos hervortreten, und sie können Geschwindigkeiten und Abstände von herannahenden Fahrzeugen oft noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene.
Verkehrsexperten weisen immer wieder darauf hin, dass Autofahrer sich an Fußgängerüberwegen bremsbereit nähern müssen, sobald ein Fußgänger erkennbar die Absicht zeigt, die Straße zu überqueren. Dies gilt umso mehr, wenn Kinder in der Nähe sind, für die im Straßenverkehr oft der sogenannte Vertrauensgrundsatz eingeschränkt gilt.
Polizeiliche Ermittlungen eingeleitet
Wie bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden üblich, hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Ein entsprechendes Verfahren zur Klärung des genauen Unfallhergangs wurde eingeleitet. Dabei wird routinemäßig geprüft, wie es zu dem Übersehen des Kindes kommen konnte – ob etwa Unaufmerksamkeit, Ablenkung oder ungünstige Sichtverhältnisse, wie beispielsweise tiefstehende Sonne, eine Rolle gespielt haben könnten. Gegen die 67-jährige Fahrerin wird voraussichtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ermittelt.
Wir wünschen dem jungen Unfallopfer eine schnelle und vollständige Genesung und appellieren an alle Verkehrsteilnehmer im Saale-Holzland-Kreis und Jena: Fahren Sie besonders in Ortslagen vorausschauend und rechnen Sie stets mit Fehlern anderer oder plötzlichen Situationen.
Quellen:
Original
Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.