Prozess-Wende: „Knockout 51“ juristisch keine terroristische Vereinigung

Juristische Neueinstufung: Die rechtsextreme Kampfsportgruppe wird nicht als terroristisch (§129a), sondern als kriminell (§129) eingestuft. Hintergrund: Die Gruppe aus Eisenach steht seit Längerem im Fokus der Justiz und des OLG Jena. Konsequenz: Das Urteil hat Auswirkungen auf das Strafmaß, bedeutet aber keinen Freispruch für Gewalttaten. Jena (23.01.2026) – Es ist eine juristische Nachricht, die nicht … Weiterlesen