BGH-Urteil zu „Knockout 51“: Keine Einstufung als terroristische Vereinigung
Karlsruher Richterspruch: BGH hebt Verurteilung wegen terroristischer Vereinigung auf. Kriminelle Gewalt: Einstufung als kriminelle Vereinigung bleibt bestehen. Thüringer Kontext: Fall der Eisenacher Neonazi-Gruppe beschäftigt Justiz weiter. Karlsruhe/Jena (24.01.2026) – In einem wegweisenden Urteil für die juristische Aufarbeitung rechtsextremer Strukturen in Thüringen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Entscheidung getroffen, die auch in Jena für … Weiterlesen