BGH-Urteil zu „Knockout 51“: Keine Einstufung als terroristische Vereinigung

Karlsruher Richterspruch: BGH hebt Verurteilung wegen terroristischer Vereinigung auf. Kriminelle Gewalt: Einstufung als kriminelle Vereinigung bleibt bestehen. Thüringer Kontext: Fall der Eisenacher Neonazi-Gruppe beschäftigt Justiz weiter. Karlsruhe/Jena (24.01.2026) – In einem wegweisenden Urteil für die juristische Aufarbeitung rechtsextremer Strukturen in Thüringen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Entscheidung getroffen, die auch in Jena für … Weiterlesen

Prozess-Wende: „Knockout 51“ juristisch keine terroristische Vereinigung

Juristische Neueinstufung: Die rechtsextreme Kampfsportgruppe wird nicht als terroristisch (§129a), sondern als kriminell (§129) eingestuft. Hintergrund: Die Gruppe aus Eisenach steht seit Längerem im Fokus der Justiz und des OLG Jena. Konsequenz: Das Urteil hat Auswirkungen auf das Strafmaß, bedeutet aber keinen Freispruch für Gewalttaten. Jena (23.01.2026) – Es ist eine juristische Nachricht, die nicht … Weiterlesen