Kurioser Einsatz in Jena: Mann wählt Notruf wegen Schneeball-Treffer

  • Vorfall am Sonntag: Ein Mann wurde in Jena von einem Schneeball getroffen und alarmierte umgehend die Polizei.
  • Rechtliche Lage: Wann ein harmloser Wurf zur Körperverletzung werden kann.
  • Appell: Polizei mahnt zur Besonnenheit und korrekten Nutzung des Notrufs.

Jena (12.01.2026) – Der Winter hat Jena fest im Griff, und während sich viele über die weiße Pracht im Paradiespark oder auf den Kernbergen freuen, sorgt der Schnee nicht überall für entspannte Gemüter. Ein Vorfall vom gestrigen Sonntag zeigt, wie schnell der winterliche Spaß in bitteren Ernst umschlagen kann: Ein Mann, der von einem Schneeball getroffen wurde, sah sich genötigt, die Polizei zu verständigen.

Wenn der Winterspaß zum Polizeifall wird

Es sind Szenen, die eigentlich zum winterlichen Stadtbild gehören: Kinder und Jugendliche nutzen den frisch gefallenen Schnee für eine spontane Schneeballschlacht. Doch in Jena endete ein solcher Moment am Sonntag nicht mit Gelächter, sondern mit einem Anruf bei der Einsatzzentrale. Wie Yahoo Nachrichten unter Berufung auf aktuelle Meldungen berichtet, wurde ein Mann im Stadtgebiet von einem geworfenen Schneeball getroffen. Anstatt die Situation vor Ort mit einem klärenden Wort oder einem Augenzwinkern zu lösen, griff der Getroffene zum Smartphone und wählte den Notruf.

Dieser Vorfall reiht sich ein in eine Serie von kuriosen Meldungen, die Polizeidienststellen in Thüringen immer wieder erreichen. Zwar liegen aktuell keine Informationen darüber vor, ob der Mann ernsthaft verletzt wurde oder wer genau den Schneeball warf, doch der reine Umstand, dass deswegen die Ordnungshüter bemüht wurden, sorgt für Kopfschütteln und Gesprächsstoff in der Saalestadt.

Hintergrund: Straftat oder dummer Jungenstreich?

Der Vorfall wirft eine interessante rechtliche Frage auf, die jeden Winter aufs Neue diskutiert wird: Ist das Werfen von Schneebällen eigentlich erlaubt? Juristisch gesehen ist die Lage differenzierter, als viele glauben. Grundsätzlich ist eine Schneeballschlacht sozialadäquat und erlaubt, solange alle Beteiligten einverstanden sind. Trifft man jedoch unbeteiligte Passanten, sieht die Sache anders aus.

Ein gezielter Wurf kann unter Umständen als Körperverletzung (§ 223 StGB) gewertet werden, insbesondere wenn der Schneeball hart gefroren ist, Steine enthält („Eisbomben“) oder gezielt gegen den Kopf geworfen wird. Auch eine Beleidigung (§ 185 StGB) kann im Raum stehen, wenn der Wurf als herabwürdigende Geste gemeint ist. Dennoch: In den meisten Fällen, in denen keine Verletzung vorliegt und Kleidung nur nass wird, stufen Staatsanwaltschaften solche Vorfälle oft als Geringfügigkeit ein.

Polizeiressourcen und gegenseitige Rücksichtnahme

Die Jenaer Polizei weist in diesem Kontext immer wieder darauf hin, dass der Notruf 110 für echte Notfälle reserviert ist. Während es verständlich ist, dass sich Passanten über rücksichtslose Würfe ärgern, bindet ein Streifenwagen, der zu einem „Schneeball-Streit“ eilt, wichtige Kapazitäten, die anderswo bei Verkehrsunfällen oder Einbrüchen fehlen könnten.

Gerade in dicht besiedelten Stadtteilen wie Lobeda oder Winzerla, aber auch in der belebten Innenstadt, ist gegenseitige Rücksichtnahme das Gebot der Stunde. Eltern sollten ihre Kinder darauf hinweisen, nicht auf Autos, Radfahrer oder unbeteiligte Fußgänger zu zielen, da hierdurch auch schwere Schreckreaktionen und Folgeunfälle entstehen können. Umgekehrt sollten Passanten, die versehentlich getroffen werden, zunächst das ruhige Gespräch suchen, bevor die „Keule“ des Strafrechts geschwungen wird.

Der aktuelle Fall aus Jena bleibt hoffentlich eine Ausnahme in diesem Winter. Wir wünschen uns, dass der Schnee in den kommenden Tagen wieder primär für Freude sorgt – sei es beim Rodeln am Landgrafen oder beim friedlichen Bauen von Schneemännern.

Wir berichten weiter, sobald detaillierte Informationen zum Ausgang des Einsatzes vorliegen.


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