Vandalismus in Kahla: Wohnhaus mit farbgefüllten Schneebällen attackiert

Der Vorfall im Überblick

  • Ort: Kahla, Am Langen Bürgel
  • Zeitpunkt: Freitag, 30. Januar 2026, Abendstunden
  • Art des Vorfalls: Sachbeschädigung durch präparierte Schneebälle
  • Schaden: Geschätzt ca. 5.000 Euro
  • Polizei: Ermittlungen laufen

Kahla/Jena. Ein vermeintlicher Winterspaß entpuppte sich am Freitagabend in Kahla als eine kostspielige und strafrechtlich relevante Tat. Unbekannte Täter haben im Wohngebiet "Am Langen Bürgel" die Fassade eines Hauses massiv beschädigt. Die Polizei im Saale-Holzland-Kreis hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun nach Hinweisen zu den Verursachern.

Geplante Tat statt spontaner Streich

Wie die Polizeiinspektion mitteilt, ereignete sich der Vorfall in den Abendstunden des 30. Januar 2026. Was auf den ersten Blick wie ein üblicher Jugendstreich im Winter wirken könnte, zeugt bei näherer Betrachtung von einer gewissen kriminellen Energie und Vorbereitung. Die Täter nutzten den vorliegenden Schnee nicht für eine harmlose Schneeballschlacht, sondern präparierten die Schneebälle gezielt mit blauer Acrylfarbe.

Diese manipulierten Wurfgeschosse wurden anschließend gegen die Fassade eines Wohnhauses geworfen. Durch die Wucht des Aufpralls platzten die Schneebälle auf und verteilten die blaue Farbe großflächig auf dem Putz des Gebäudes. Acrylfarbe ist dafür bekannt, dass sie nach dem Trocknen wasserfest wird und besonders auf rauen Oberflächen wie Außenputz extrem schwer zu entfernen ist.

Hoher Sachschaden und aufwendige Reinigung

Die Konsequenzen für die Hauseigentümer sind ärgerlich und teuer. Anders als bei gewöhnlichem Schmutz lässt sich die Acrylfarbe nicht einfach mit Wasser abwaschen. Die Polizei spricht von einem "erheblichen Verschmutzungsschaden". Um den ursprünglichen Zustand der Fassade wiederherzustellen, ist eine professionelle Reinigung unumgänglich. In vielen Fällen muss bei derartigen Schäden der betroffene Bereich komplett neu verputzt oder gestrichen werden, um Farbschleier dauerhaft zu beseitigen.

Die Beamten beziffern den entstandenen Sachschaden vorläufig auf rund 5.000 Euro. Dieser Betrag verdeutlicht, dass es sich hierbei keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Die Polizei hat daher ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.

Rechtliche Einordnung: Kein Dummejungenstreich

Sachbeschädigung ist in Deutschland eine Straftat nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB). Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Das gezielte Bewerfen einer Hauswand mit farbgefüllten Objekten fällt eindeutig unter diese Definition.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Tätern, sollten sie ermittelt werden, erhebliche zivilrechtliche Forderungen. Sie müssten für die gesamten Reinigungskosten und die Wertminderung der Immobilie aufkommen.

Zeugenaufruf der Polizei

Da die Tat in den Abendstunden geschah, hofft die Polizei auf aufmerksame Anwohner oder Passanten, die im Bereich "Am Langen Bürgel" verdächtige Personen beobachtet haben. Möglicherweise ist eine Gruppe aufgefallen, die mit Farbeimer oder ähnlichen Utensilien hantierte. Hinweise nimmt die zuständige Dienststelle entgegen.

Gerade in Wohngebieten ist die Aufmerksamkeit der Nachbarschaft oft der Schlüssel zur Aufklärung solcher Vandalismus-Delikte. Die Polizei rät zudem, bei verdächtigen Beobachtungen – etwa Personen, die sich untypisch lange an Grundstücksgrenzen aufhalten oder Gebäude ausspähen – sofort die Behörden zu informieren.


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