Sinnlose Zerstörungswut: Unbekannte zerstechen Autoreifen in Jena

Jena (06.01.2026) – Für Autobesitzer ist es eines der ärgerlichsten Szenarien am Morgen: Man kommt zum geparkten Wagen, will zur Arbeit fahren und stellt fest, dass der Wagen »auf der Felge steht«. Genau dieser Fall von mutwilliger Sachbeschädigung beschäftigt aktuell die Polizei in Jena. Wie am Dienstag bekannt wurde, haben bislang unbekannte Täter in der Saalestadt zugeschlagen und Autoreifen zerstochen.

Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung

Die Polizeiinspektion Jena hat die Ermittlungen aufgenommen. Solche Taten geschehen häufig im Schutz der Dunkelheit, weshalb die Beamten auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen sind. Da die Täter oft unbemerkt agieren, ist jede Beobachtung wichtig – sei es eine auffällige Personengruppe in den späten Abendstunden oder ungewöhnliche Geräusche in Wohngebieten.

Vandalismus dieser Art ist in Jena leider kein Einzelfall, wenngleich die Stadt im Vergleich zu anderen Großstädten als sicher gilt. Dennoch kommt es in unregelmäßigen Abständen immer wieder zu solchen sinnlosen Zerstörungsaktionen, die für die Betroffenen nicht nur Zeit und Nerven kosten, sondern auch schnell ins Geld gehen.

Wer kommt für den Schaden auf?

Neben dem Ärger über den Ausfall des Fahrzeugs stellt sich für die Geschädigten oft die bange Frage nach der Kostenübernahme. Hier gibt es oft Missverständnisse bezüglich des Versicherungsschutzes. Ein zerstochener Reifen gilt als Vandalismusschaden. Autofahrer sollten Folgendes beachten:

  • Teilkasko: Diese greift in der Regel bei Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfällen, deckt aber Vandalismusschäden meistens nicht ab.
  • Vollkasko: Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, kann den Schaden dort melden. Allerdings sollte man prüfen, ob sich die Regulierung lohnt, da oft eine Selbstbeteiligung fällig wird und eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt droht.
  • KFZ-Haftpflicht: Diese ist für Schäden zuständig, die man anderen zufügt, und hilft dem Opfer bei Vandalismus durch Unbekannte nicht weiter.

So sollten sich Betroffene verhalten

Die Polizei rät Betroffenen dringend, den Schaden unverzüglich anzuzeigen. Auch wenn die Erfolgsaussichten ohne konkrete Zeugenhinweise manchmal gering erscheinen mögen, ist die Anzeige wichtig, um Schwerpunkte solcher Taten zu erkennen und die Polizeipräsenz entsprechend anzupassen. Lassen Sie das Fahrzeug zunächst unverändert stehen, machen Sie Fotos vom Schaden für die Versicherung und kontaktieren Sie erst dann einen Pannendienst oder eine Werkstatt.

Wer im aktuellen Fall verdächtige Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich direkt mit der Polizei in Jena (Am Anger) in Verbindung zu setzen. Nur durch aufmerksame Nachbarn und Passanten lässt sich solchen Tätern das Handwerk legen und die Sicherheit auf Jenas Straßen und Parkplätzen wahren.