Jena-Lichtenhain, 26. März 2026 – Schrecksekunde in einem Firmengebäude in Lichtenhain: Aus dem Rucksack eines Mitarbeiters fiel am Donnerstagmorgen eine augenscheinliche Schusswaffe. Die herbeigerufene Polizei rückte an und stellte die angebliche Pistole sicher.
- Was: Polizeieinsatz wegen Verdachts auf Schusswaffe
- Wann: Donnerstag, 26.03.2026
- Wo: Firmengebäude im Stadtteil Lichtenhain
- Wer: 56-jähriger Mitarbeiter
- Ergebnis: Sicherstellung einer Soft-Air-Pistole, Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Rasche Entwarnung durch die Beamten
Ein aufmerksamer Zeuge alarmierte umgehend die Jenaer Polizei, nachdem er beobachtet hatte, wie dem Kollegen in den Räumlichkeiten des Unternehmens ein pistolenähnlicher Gegenstand aus dem Rucksack gefallen war. Die rasch eingetroffenen Polizisten nahmen vor Ort Kontakt zu dem betroffenen 56-jährigen Mitarbeiter auf und überprüften den Gegenstand.
Wie sich schnell herausstellte, handelte es sich glücklicherweise nicht um eine scharfe Schusswaffe, sondern um eine sogenannte Soft-Air-Pistole. Da das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ohne entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis untersagt ist, stellten die Polizisten den Gegenstand noch vor Ort sicher. Gegen den 56-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Polizei betonte in ihrer Meldung ausdrücklich, dass zu keinem Zeitpunkt eine reale Gefährdung für die Mitarbeiter der Firma oder andere Personen bestand.
Hintergrund: Anscheinswaffen und das Waffenrecht
Sogenannte Soft-Air-Pistolen gelten im deutschen Waffengesetz oft als „Anscheinswaffen“, da sie echten Feuerwaffen in Größe, Form und Farbe oft täuschend ähnlich sehen. Das Führen solcher Gegenstände außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ist nach § 42a des Waffengesetzes (WaffG) strengstens verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die Polizei in Thüringen warnt regelmäßig davor, solche Nachbauten in der Öffentlichkeit mitzuführen: Beamte können im Ernstfall und im Bruchteil einer Sekunde nicht zweifelsfrei zwischen Echt- und Spielzeugwaffe unterscheiden, was mitunter weitreichende polizeiliche Zwangsmaßnahmen auslösen kann.
Quelle:
Polizei-News Jena, 26.03.26: Schreckmoment in Lichtenhain
Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.