Gefährliche Körperverletzung: Unbekannte beschießen Passanten in Jena mit Pyrotechnik

Jena (02.01.) – Ein beunruhigender Vorfall beschäftigte am Freitag die Polizei in Jena und sorgt für Kopfschütteln in der Saalestadt. Wie die Landespolizeiinspektion mitteilte, wurden Personen gezielt mit Pyrotechnik beschossen. Was für die Täter möglicherweise wie ein „Spaß“ oder eine Mutprobe wirkte, stellt rechtlich eine schwere Straftat dar und barg für die Betroffenen erhebliche Verletzungsrisiken.

Kein Dumme-Jungen-Streich, sondern eine Straftat

Gerade in den Tagen kurz nach dem Jahreswechsel hallen in Jena oft noch vereinzelt Böller durch die Stadtteile – sei es in Lobeda, Winzerla oder im Zentrum. Doch der gezweile Beschuss von Menschen markiert eine Grenze, die strafrechtlich relevant ist. Wer Feuerwerkskörper auf andere richtet, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern muss sich in der Regel wegen gefährlicher Körperverletzung (bzw. des Versuchs) verantworten.

Die Polizei Jena nimmt den Vorfall vom 2. Januar sehr ernst. Pyrotechnik entwickelt enorme Hitze und Sprengkraft. Trifft ein solcher Feuerwerkskörper eine Person, kann dies zu schweren Verbrennungen, Hörschäden (Knalltrauma) oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Gliedmaßen oder Augenlicht führen. In einer universitären Stadt wie Jena, in der das Miteinander im öffentlichen Raum meist friedlich verläuft, wirken solche Nachrichten besonders verstörend.

Polizeiliche Ermittlungen laufen

Die Beamten haben die Ermittlungen aufgenommen, um die Hintergründe der Tat zu klären. Aktuell liegen noch keine detaillierten Informationen über die Schwere etwaiger Verletzungen oder die genaue Anzahl der Täter vor. Es ist jedoch üblich, dass die Polizei in solchen Fällen auch auf die Mithilfe der Bevölkerung setzt.

Zeugen, die am Freitag im Stadtgebiet verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu Personen geben können, die mit Feuerwerk hantierten, werden gebeten, sich bei der Jenaer Polizei zu melden. Oftmals sind es kleine Details – wie die Beschreibung von Kleidung oder Fluchtrichtung –, die den Ermittlern den entscheidenden Hinweis geben.

Gefahren und Rechtslage

Der Gesetzgeber sieht den missbräuchlichen Umgang mit Pyrotechnik als erheblichen Eingriff in die Sicherheit anderer an. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen Tätern oft auch zivilrechtliche Schmerzensgeldforderungen, sollten Opfer verletzt worden sein. Die Polizei appelliert daher eindringlich an die Vernunft:

  • Sicherheitsabstand: Feuerwerk darf niemals in Menschenmengen oder auf Einzelpersonen gerichtet werden.
  • Zugelassene Mittel: Die Nutzung illegaler oder manipulierter Böller erhöht das Verletzungsrisiko drastisch.
  • Zivilcourage: Wer solche Vorfälle beobachtet, sollte sich nicht selbst in Gefahr bringen, sondern umgehend den Notruf 110 wählen.

Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Gefahrenstoffen auch nach der eigentlichen Silvesternacht ein wichtiges Thema bleibt. Die Jenaer Polizei wird auch in den kommenden Tagen präsent sein, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.