Kurz & Kompakt: Der Vorfall im Überblick
- Ort: Jena Innenstadt (Lokalität nicht namentlich genannt)
- Zeit: Donnerstagabend, 29.01.2026
- Beteiligte: Ein Pärchen (54 und 55 Jahre alt)
- Vorwurf: Belästigung anderer Gäste und Verweigerung des Hausverbots
- Konsequenz: Polizeieinsatz und Anzeige wegen Hausfriedensbruchs
Jena (Thüringen). Ein gemütlicher Abend in der Jenaer Innenstadt endete am Donnerstag für einen Gastwirt und seine Besucher weniger entspannt als erhofft. Weil ein Pärchen sich trotz ausgesprochenen Hausverbots weigerte, ein Lokal zu verlassen, musste die Polizei anrücken, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Der Vorfall zieht nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Was ist in der Innenstadt passiert?
Wie die Landespolizeiinspektion Jena berichtet, meldete sich ein betroffener Lokalbetreiber am Donnerstagabend hilfesuchend bei den Beamten. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung in seinem Geschäft in der Jenaer Innenstadt. Zwei Gäste, ein Mann und eine Frau im Alter von 54 und 55 Jahren, waren zuvor negativ aufgefallen. Laut Angaben der Polizei sollen die beiden mehrere andere anwesende Gäste belästigt haben.
Der Betreiber machte daraufhin von seinem Hausrecht Gebrauch und sprach gegen das Duo ein sofortiges Hausverbot aus. Doch die Aufforderung, die Räumlichkeiten zu verlassen, stieß bei dem Pärchen auf taube Ohren. Sie blieben sitzen und ignorierten die Anweisung des Wirtes beharrlich. Erst als die alarmierten Polizeibeamten vor Ort eintrafen, änderte sich die Situation. Die Einsatzkräfte setzten das Hausverbot durch und nahmen die Personalien der beiden Störenfriede auf. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften Frau und Mann ihren Weg fortsetzen – allerdings außerhalb des Lokals.
Einordnung: Das Hausrecht und seine Grenzen
Vorfälle wie dieser sind für Gastronomen in einer lebendigen Stadt wie Jena keine Seltenheit, stellen aber immer eine rechtliche Gratwanderung und eine Belastung für den Betriebsablauf dar. Das sogenannte Hausrecht erlaubt es dem Betreiber einer Gaststätte grundsätzlich, zu bestimmen, wer sich in seinen Räumen aufhalten darf und wer nicht. Ein Hausverbot kann ausgesprochen werden, wenn Gäste den Betriebsfrieden stören – etwa durch Pöbeleien, Belästigungen oder Sachbeschädigung.
Rechtlich gesehen ist der Fall eindeutig: Werden Personen aufgefordert, eine Örtlichkeit zu verlassen, und kommen dieser Aufforderung nicht nach, begehen sie nach § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) einen Hausfriedensbruch. Dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Das Gesetz schützt das individuelle Rechtsgut des Hausrechtsinhabers, ungestört über seine Räume zu verfügen.
In der Praxis ist die Hinzuziehung der Polizei oft der einzig sichere Weg für das Personal, solche Situationen zu klären, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Deeskalation steht hierbei an erster Stelle, doch wenn alkoholbedingte Enthemmung oder reine Sturheit im Spiel sind, sind die Befugnisse des Sicherheitspersonals oder der Servicekräfte schnell erschöpft. Die Polizei hingegen kann einen Platzverweis nicht nur aussprechen, sondern diesen notfalls auch unter Zwang durchsetzen.
Fazit und weiteres Vorgehen
Für das Paar aus Jena hat der Abend ein juristisches Nachspiel. Die Polizei hat offiziell ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. In der Regel folgt auf eine solche Anzeige eine Geldstrafe, sofern es zu einer Verurteilung kommt. Für die Jenaer Gastroszene ist der schnelle Eingriff der Polizei ein wichtiges Signal: Wer die Grenzen des guten Miteinanders überschreitet und die Regeln der Gastfreundschaft missachtet, muss mit konsequentem Einschreiten rechnen. Der Schutz der anderen Gäste, die einen friedlichen Abend verbringen wollen, hat hierbei oberste Priorität.
Wir wünschen Ihnen ein ruhiges und friedliches Wochenende in Jena.
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