OLG Jena kippt biometrische KI-Überwachung bei Online-Klausuren

Jena, 02. April 2026. Das Oberlandesgericht (OLG) Jena hat den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung bei digitalen Prüfungen für unzulässig erklärt. Eine Studentin der Universität Erfurt, die während der Corona-Pandemie von einer KI-gestützten Überwachungssoftware erfasst wurde, bekommt nun eine Entschädigung zugesprochen.

  • Urteil: OLG Jena erklärt biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen für rechtswidrig.
  • Betroffene: Studentin der Universität Erfurt klagte gegen den Einsatz der Software.
  • Begründung: Klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); kein überwiegendes öffentliches Interesse.
  • Folgen: Hochschulen müssen Prüfungskonzepte anpassen, Klägerin erhält Entschädigung.

KI-Überwachung verletzt Persönlichkeitsrechte

Im Zentrum des rechtlichen Streits stand die Klage einer Erfurter Studentin. Da Präsenzklausuren während der Pandemie nicht möglich waren, musste sie ihre Prüfungen online ablegen. Dabei wurde eine sogenannte Proctoring-Software eingesetzt, die das Verhalten der Prüflinge lückenlos überwachte. Das System analysierte permanent ihr Gesicht und glich die biometrischen Merkmale mit einem Referenzbild ab, um Täuschungsversuche zu identifizieren.

Die Klägerin empfand diese lückenlose Überwachung als unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Privatsphäre und ihre Persönlichkeitsrechte. Die Richter am OLG Jena folgten dieser Auffassung und werteten die Praxis als Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht.

Gericht fordert weniger invasive Alternativen

Nach Ansicht des Gerichts ist die Verarbeitung biometrischer Daten durch die DSGVO besonders streng geschützt und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Ein von den Hochschulen angeführtes „überwiegendes öffentliches Interesse“ an der Nutzung dieser Überwachungsform verneinten die Richter. Sie wiesen darauf hin, dass zur effektiven Betrugsprävention bei Online-Prüfungen auch mildere, weniger invasive Alternativen zur Verfügung stünden.

Das Urteil hat bundesweit Signalwirkung für die Hochschullandschaft. Universitäten sind nun rechtlich gezwungen, den Einsatz von KI-Prüfungssoftware kritisch zu prüfen und ihre Konzepte entsprechend datenschutzkonform umzugestalten.

Hintergrund: Datenschutz und biometrische Daten

Das Oberlandesgericht (OLG) in Jena ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Freistaat Thüringen. Die Entscheidung spiegelt einen breiteren europäischen Trend wider: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) untersagt die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung in der Regel (Art. 9). Ausnahmen erfordern eine explizite gesetzliche Grundlage oder die ausdrückliche, freiwillige Einwilligung. Da Studierende bei Prüfungen oft unter Druck stehen und keine echte Wahlmöglichkeit haben, gilt die Freiwilligkeit bei Proctoring-Tools als umstritten. Zudem werden KI-Systeme durch den europäischen AI Act (KI-Verordnung) künftig noch strenger reguliert.


Quelle:

OLG Jena kippt biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen


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