Wegen 99 Cent in die Zelle: Eskalation nach Ladendiebstahl in Jena

Der Vorfall im Überblick

  • Ort: Jena Innenstadt
  • Datum: Dienstagabend, 17. Februar 2026
  • Auslöser: Diebstahl einer Gebäckstange (Wert: 0,99 €)
  • Folgen: Körperverletzung, Beleidigung, Polizeigewahrsam

Jena. Es sind oft die kleinen Dinge, die große Lawinen ins Rollen bringen. Am Dienstagabend demonstrierte ein Vorfall in der Jenaer Innenstadt eindrücklich, wie schnell eine vermeintliche Bagatelle eskalieren kann. Ein 42-jähriger Mann musste die Nacht in der Zelle verbringen – Ausgangspunkt war der illegale Verzehr einer Backware im Wert von nicht einmal einem Euro.

Vom Regal in den Mund – ohne Kasse

Der Vorfall ereignete sich in einem Einkaufsmarkt im Stadtzentrum. Ein Mitarbeiter des Ladens beobachtete, wie sich der 42-Jährige an der Warenauslage bediente. Objekt der Begierde war eine einfache Gebäckstange für 99 Cent. Anstatt die Ware zur Kasse zu bringen, verzehrte der Mann das Gebäck noch vor Ort und verließ das Geschäft, ohne den geringen Betrag zu begleichen.

Was zunächst wie ein einfacher Fall von Mundraub oder Bagatell-Ladendiebstahl aussah, nahm vor der Tür des Supermarktes eine aggressive Wendung. Aus bislang ungeklärten Gründen geriet der Ladendieb in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem unbekannten Passanten. Zeugen berichteten von einer Schlägerei, nach deren Ende beide Beteiligten zunächst in unbekannte Richtungen flüchteten.

Polizei greift ein: Alkoholpegel sorgt für Aggression

Die alarmierte Polizei leitete umgehend Fahndungsmaßnahmen im direkten Umfeld ein. Weit kam der 42-Jährige nicht; die Beamten konnten ihn noch im näheren Umkreis der Innenstadt stellen. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann den Ordnungshütern kein Unbekannter war.

Anstatt Einsicht zu zeigen, reagierte der Mann auf die Ansprache der Polizei sofort mit Feindseligkeit. Er beleidigte die Beamten massiv. Die Ursache für das enthemmte Verhalten war schnell gefunden: Der Mann stand unter starkem Alkoholeinfluss. Da er sich nicht beruhigen ließ und weiterhin ein aggressives Verhalten an den Tag legte, sahen die Beamten keine andere Möglichkeit, als ihn in Gewahrsam zu nehmen.

Rechtliche Einordnung: Kein Kavaliersdelikt

Auch wenn der Warenwert mit 99 Cent minimal erscheint, ist die rechtliche Lage eindeutig. Ladendiebstahl bleibt eine Straftat, unabhängig von der Schadenshöhe. In diesem Fall potenziert sich die Schwere der Vorwürfe durch das Verhalten nach der Tat drastisch.

Der sogenannte „Unterbindungsgewahrsam“, in den der Mann genommen wurde, dient in solchen Fällen der Gefahrenabwehr. Wenn alkoholisierte Personen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen – etwa durch weitere Aggressionen –, darf die Polizei sie zum Ausnüchtern in die Zelle bringen. Dies ist eine präventive Maßnahme und keine Strafe an sich.

Fazit und Konsequenzen

Nachdem der 42-Jährige seinen Rausch in der Zelle der Landespolizeiinspektion ausgeschlafen hatte, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Die juristischen Mühlen fangen jedoch erst jetzt an zu mahlen. Gegen den Mann wurden gleich mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet: wegen Ladendiebstahls, Körperverletzung (aufgrund der Schlägerei vor dem Laden) und Beleidigung zum Nachteil der Polizeibeamten.

Der Vorfall zeigt erneut, wie Alkohol und fehlende Impulskontrolle aus einer Nichtigkeiten eine ernste polizeiliche Angelegenheit machen können. Für den Betroffenen wird die 99-Cent-Mahlzeit im Nachhinein vermutlich sehr teuer werden.


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