Milde Strafen im Knockout-51-Prozess am OLG Jena

Jena, 06.04.2026 – Im zweiten Prozess gegen die rechtsextreme Kampfsportgruppe „Knockout 51“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Jena die Urteile gesprochen. Die verhängten Freiheits- und Bewährungsstrafen bleiben deutlich unter den Forderungen der Generalbundesanwaltschaft und stoßen bei Opfervertretern auf scharfe Kritik.

  • Ereignis: Urteilsverkündung im zweiten „Knockout 51“-Prozess
  • Gericht: Oberlandesgericht Jena
  • Angeklagte: Drei Männer (27, 35 und 44 Jahre alt)
  • Strafmaß: Hauptangeklagter (2 Jahre und 9 Monate Haft), Mitangeklagte (2 Jahre bzw. 1 Jahr und 2 Monate auf Bewährung)
  • Vorwurf: Mitgliedschaft in und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung

Richter sehen keine terroristische Vereinigung

Das Gericht stufte die in Eisenach gegründete Gruppierung „Knockout 51“ erneut als kriminelle, nicht aber als terroristische Vereinigung ein. Damit folgte die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Matthias Blaszczak der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in dieser Sache. Zwar sei die Gruppe von Beginn an auf Gewalttaten ausgelegt gewesen und habe eine politische Strategie verfolgt, erklärte Blaszczak. Ein unbedingter Tötungswille habe aber nicht das primäre Ziel dargestellt. Indizien wie etwa ein Vorfall, bei dem einem Opfer nur ein Kopfstoß versetzt und nicht auf ein Messer zurückgegriffen wurde, sprächen dagegen.

Die Bundesanwaltschaft hatte für die drei Angeklagten, die als Führungsfiguren oder wichtige Unterstützer galten, Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Pikant: Einer der Verurteilten, der 44-Jährige, ist amtierender Stadtrat für die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ (früher NPD) in Eisenach.

Scharfe Kritik von Opferverbänden

Die im Verhältnis milden Strafen riefen umgehend Unverständnis hervor. Opferberatungsstellen wie die Thüringer Opferberatung ezra und die Demokratieberater von Mobit werfen dem Gericht vor, die Gefahr, die von der militanten Gruppe ausgeht, zu verharmlosen. Ein Sprecher von Mobit betonte, das Urteil unterschätze die reale Präsenz der Neonazi-Gruppe in Eisenach drastisch.

Die Ermittler hatten der Gruppe unter anderem Angriffe auf Polizisten bei Corona-Demonstrationen, Waffendruck aus dem 3D-Drucker und Schießtrainings in Tschechien nachgewiesen. Das erklärte Ziel der Extremisten war es, in Westthüringen eine Ordnungsmacht zu simulieren und einen sogenannten „Nazi-Kiez“ zu etablieren.

Die nun gesprochenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Bereits in einem ersten Verfahren am OLG Jena waren zuvor vier führende Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt worden. Auch diese Entscheidungen sind noch nicht abschließend gültig.

Hintergrund: Staatsschutzverfahren in Thüringen

Das Oberlandesgericht in Jena ist das höchste ordentliche Gericht des Freistaats Thüringen. In seinem Staatsschutzsenat werden regelmäßig Verfahren gegen extremistische Gruppierungen von überregionaler Bedeutung verhandelt. Solche Prozesse finden aus Sicherheitsgründen oft unter massiven polizeilichen Vorkehrungen statt. Die Ermittlungen gegen rechtsextreme Netzwerke erfordern meist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Thüringer Sicherheitsbehörden und der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, insbesondere wenn der Verdacht auf Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung gemäß den Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches im Raum steht.


Quelle:

Milde Strafen, harte Kritik nach Urteil zu Knockout 51


Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.