- Ort: Jena-Nord, Parkplatz eines Einkaufsmarktes
- Zeit: Mittwochmittag, 18.02.2026
- Vorfall: Pkw beschleunigt auf Fußgängerin zu
- Geschädigte: 20-jährige Frau mit Kinderwagen
- Status: Polizei sucht Zeugen, Ermittlungsverfahren eingeleitet
Jena. Es sind Szenen, die man sich im alltäglichen Stadtverkehr kaum vorstellen mag und die dennoch zur Realität auf deutschen Straßen – und Parkplätzen – gehören. Am Mittwochmittag wurde der Gang zum Einkaufen für eine junge Familie in Jena-Nord zum absoluten Albtraum.
Gezielte Beschleunigung statt Rücksichtnahme
Wie die Polizei Jena mitteilte, ereignete sich der Vorfall auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes im nördlichen Stadtteil. Eine 20-jährige Mutter war dort mit ihrem Kinderwagen unterwegs und beabsichtigte, die Fahrgasse des Parkplatzes zu überqueren. Was dann folgte, beschreiben die Beamten als gezielte Gefährdung.
Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer, der sich der Frau näherte, bremste nicht etwa ab, um der Fußgängerin Vorrang zu gewähren. Stattdessen gab die Person am Steuer Gas und beschleunigte das Fahrzeug direkt in Richtung der jungen Mutter. Nach eigenen Angaben der 20-Jährigen blieb ihr in dieser Situation keine andere Wahl, als blitzschnell zur Seite auszuweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Nur durch diese schnelle Reaktion konnte vermutlich Schlimmeres verhindert werden. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, doch der Schock sitzt tief.
Rechtliche Einordnung: Kein Kavaliersdelikt
Das Verhalten des Autofahrers wird von den Behörden keineswegs als bloße Unachtsamkeit gewertet. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Dies ist ein Straftatbestand nach § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Sollte der Fahrer ermittelt werden, drohen empfindliche Strafen. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor, insbesondere wenn Leib und Leben eines anderen Menschen rücksichtslos gefährdet wurden. Zudem ist in solchen Fällen der Entzug der Fahrerlaubnis die Regel.
Parkplätze von Supermärkten sind rechtlich gesehen öffentlicher Verkehrsraum, auf dem die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Hier greift insbesondere das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Da auf Parkplätzen ständig mit rangierenden Autos und querenden Fußgängern zu rechnen ist, gilt hier Schrittgeschwindigkeit und eine erhöhte Bremsbereitschaft – das genaue Gegenteil von dem, was am Mittwoch in Jena-Nord passierte.
Zeugenaufruf und Sicherheitshinweise
Die Polizei Jena ist nun auf der Suche nach dem unbekannten Fahrzeugführer sowie nach Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben. Gerade zur Mittagszeit sind die Parkplätze in Jena-Nord stark frequentiert. Es ist gut möglich, dass andere Kunden den Vorfall bemerkt haben oder Hinweise zum Fahrzeug (Marke, Farbe, Kennzeichenfragment) geben können. Auch Aufnahmen von Dashcams anderer geparkter Fahrzeuge oder Überwachungskameras des Marktes könnten für die Ermittler von Interesse sein.
Dieser Vorfall mahnt erneut zur Vorsicht im ruhenden Verkehr. Fußgänger sind hier das schwächste Glied in der Kette und haben keinerlei Knautschzone – schon gar nicht ein Säugling im Kinderwagen. Wer Hinweise zum Tathergang geben kann, wird gebeten, sich umgehend bei der Polizei Jena zu melden.
Wir hoffen, dass sich die junge Mutter und ihr Kind von diesem Schreckmoment schnell erholen.
Quelle:
Rücksichtsloser Fahrzeugführer
Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisiert erstellt, redaktionell geprüft und mit KI-Unterstützung erweitert.