Jena, 01.04.2026. In einem Hinterhof der Straße Am Birnstiel wurden bereits im Februar acht Bäume sowie weiteres Gehölz ohne die erforderliche städtische Genehmigung abgeholzt. Verantwortlich für die Fällung ist die Carl-Zeiss-Siedlung GmbH. Der Vorfall zieht nun behördliche Konsequenzen nach sich.
- Ereignis: Illegale Fällung von acht Bäumen sowie Hecken und Gehölz
- Verursacher: Carl-Zeiss-Siedlung GmbH
- Ort: Hinterhof Am Birnstiel, Jena
- Zeitpunkt: Februar 2026
Kompensation durch Bußgelder oft schwierig
Der Vorfall rückt den Schutz des städtischen Grüns erneut in den Fokus. Wenn alte Bäume fallen, kann ein nachträglich verhängtes Bußgeld den sofortigen ökologischen Verlust für das Mikroklima im betroffenen Viertel nicht aufwiegen. Die Carl-Zeiss-Siedlung GmbH hatte vor den Rodungsarbeiten in dem Hinterhof versäumt, die nach der städtischen Satzung zwingend erforderliche Erlaubnis einzuholen. Nun müssen die naturschutzrechtlichen Konsequenzen geklärt werden.
Hintergrund: Baumschutz und Ersatzpflanzungen in Jena
Die Straße Am Birnstiel liegt in einem dicht bebauten und stark frequentierten Gebiet in direkter Nähe zur Ernst-Abbe-Hochschule und den angrenzenden Wohnvierteln. Der alte Baumbestand in solchen Hinterhöfen ist entscheidend für die natürliche Kühlung an heißen Sommertagen, bindet Feinstaub und dient als unverzichtbarer Lebensraum für urbane Vogel- und Insektenarten.
Die Jenaer Baumschutzsatzung: In der Lichtstadt sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (meist ab 50 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe) streng geschützt. Auch Hecken und großflächige Sträucher dürfen besonders während der gesetzlichen Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. September nicht gerodet werden. Ausnahmen gibt es nur bei akuter Verkehrsgefährdung oder Krankheit des Baumes, was stets durch die Stadtverwaltung geprüft werden muss.
Werden geschützte Gehölze illegal entfernt, drohen empfindliche Geldbußen, die sich nach dem Thüringer Naturschutzgesetz richten und bis zu 50.000 Euro betragen können. Zusätzlich ordnet die Untere Naturschutzbehörde in der Regel sogenannte Ersatzpflanzungen an. Da neu gepflanzte Setzlinge jedoch Jahrzehnte brauchen, um die ökologische Funktion, die Schattenwirkung und die CO2-Speicherung eines ausgewachsenen Baumes zu ersetzen, ist der Schaden für das Stadtgrün trotz Bußgeldern oft langanhaltend.
Quelle:
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