Explosion in Schule: Jugendliche sprengen Toilette in Hermsdorf

Kurz & Knapp: Der Vorfall im Überblick

  • Ort: Realschule in Hermsdorf (Saale-Holzland-Kreis)
  • Zeitpunkt: Donnerstagmorgen, 29. Januar 2026
  • Täter: Drei Jungen im Alter von 13 bis 14 Jahren
  • Schaden: Toilettenschüssel komplett zerstört, Sachschaden entstanden
  • Folgen: Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

Hermsdorf/Jena. Was zunächst wie ein dummer Jungenstreich klingt, hat sich am Donnerstagmorgen an einer Realschule im benachbarten Hermsdorf als gefährliche Straftat entpuppt. Drei Schüler hantierten in den Sanitäranlagen der Bildungseinrichtung mit Pyrotechnik und verursachten dabei eine heftige Explosion, die zu erheblichen Sachschäden führte. Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall niemand verletzt, doch die rechtlichen Konsequenzen für die beteiligten Jugendlichen dürften spürbar sein.

Zerstörung durch illegale Pyrotechnik

Nach Angaben der Polizei meldete eine Mitarbeiterin der Schule die Sachbeschädigung am Donnerstagmorgen. Die drei Jungen im Alter zwischen 13 und 14 Jahren hatten sich in die Toilettenräume zurückgezogen und dort einen Böller direkt in eine Toilettenschüssel geworfen und gezündet. Die Wucht der Detonation war so enorm, dass die Keramikschüssel komplett zerstört wurde.

Dass es bei dem Vorfall „nur“ bei Sachschaden blieb, grenzt an Glück. In einem geschlossenen, gekachelten Raum können Druckwellen und herumfliegende Keramiksplitter lebensgefährliche Verletzungen verursachen. Die Polizei Saale-Holzland rückte umgehend an, um den Sachverhalt aufzunehmen und die Verantwortlichen zu identifizieren.

Polizei findet weitere „Polenböller“

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurden die drei Schüler durchsucht. Dabei machten die Beamten einen weiteren brisanten Fund: Bei einem der Jungen wurden noch mehrere sogenannte „Polenböller“ sichergestellt. Diese Art von Pyrotechnik ist in Deutschland oft nicht zugelassen, da sie eine deutlich höhere Sprengkraft besitzt als herkömmliches Silvesterfeuerwerk und häufig instabil reagiert.

Die Beamten übergaben die drei Jugendlichen im Anschluss an ihre Eltern. Der Vorfall wird nun juristisch aufgearbeitet: Ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung sowie wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wurde eingeleitet.

Rechtliche Einordnung und Konsequenzen

Der Umgang mit illegaler Pyrotechnik ist kein Kavaliersdelikt. Insbesondere der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Da zwei der Jungen potenziell bereits strafmündig (ab 14 Jahren) sind, drohen hier jugendstrafrechtliche Konsequenzen. Bei unter 14-Jährigen wird in der Regel das Jugendamt eingeschaltet, um pädagogische Maßnahmen zu prüfen.

Neben den strafrechtlichen Aspekten kommen auf die Eltern der Jungen voraussichtlich zivilrechtliche Forderungen zu. Der Ersatz der zerstörten Sanitäranlagen sowie die Kosten für den Polizeieinsatz könnten den Familien in Rechnung gestellt werden. Vorfälle wie dieser zeigen deutlich, wie wichtig die Aufklärung über die Gefahren von nicht zertifizierter Pyrotechnik ist – nicht nur zu Silvester, sondern das ganze Jahr über.

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang erneut an Eltern, darauf zu achten, welche Gegenstände ihre Kinder mit sich führen, und das Gespräch über die Gefahren von Sprengkörpern zu suchen.


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