Einpark-Unfall in Eisenberg: 75-Jährige schiebt VW Golf aus der Parklücke

Eisenberg/Jena, 22. März 2026 – Auf einem Supermarktparkplatz in Eisenberg (Saale-Holzland-Kreis) hat eine 75-jährige Autofahrerin am vergangenen Freitagvormittag einen massiven Sachschaden verursacht, als sie beim Einparkvorgang ungewollt stark beschleunigte.

  • Ereignis: Verkehrsunfall mit Sachbeschädigung beim Einparken
  • Zeitpunkt: Freitagvormittag, 20. März 2026
  • Ort: Supermarktparkplatz in Eisenberg (Zuständigkeit PI Saale-Holzland)
  • Beteiligte Fahrzeuge: Ford (Unfallverursacherin, 75) und VW Golf

Unfallhergang: Zu viel Schwung beim Einparken

Wie die Polizeiinspektion Saale-Holzland mitteilt, befuhr die 75-jährige Fahrerin eines Fords am Freitagvormittag den Parkplatz eines örtlichen Supermarktes. Bei dem Versuch, ihr Fahrzeug in eine freie Parklücke zu manövrieren, kam es zu einem verheerenden Bedienungsfehler. Die Seniorin rutschte nach offiziellen Angaben vom Bremspedal ab und betätigte stattdessen kräftig das Gaspedal.

Der Ford beschleunigte daraufhin stark und kollidierte mit einem VW Golf, der in einer quer angeordneten Parklücke abgestellt war. Die Wucht des Aufpralls war so enorm, dass der VW Golf aus seiner eigentlichen Parkposition herausgeschoben wurde. An dem geparkten Fahrzeug entstand laut Polizeibericht starker Sachschaden. Über mögliche Verletzungen der Unfallverursacherin liegen keine Informationen vor.

Hintergrund: Gefahrenschwerpunkt Parkplatz

Supermarktparkplätze gelten allgemein als unfallträchtige Zonen, auch im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektionen Jena und Saale-Holzland. Die sogenannte Pedalverwechslung – das unabsichtliche Abrutschen von der Bremse auf das Gaspedal – tritt besonders häufig bei stressigen oder unübersichtlichen Rangiermanövern auf. Experten der Verkehrspolizei raten dazu, auf Parkplätzen grundsätzlich nur in Schrittgeschwindigkeit (maximal 10 km/h) zu fahren und stets bremsbereit zu bleiben. Zudem gilt auf privat oder gewerblich betriebenen, aber öffentlich zugänglichen Parkflächen stets die Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere das ständige Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO).


Quelle:

Polizei-News Jena, 22.03.26: Pressemitteilung PI Saale-Holzland


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