Jena (22.08.) – Zivilcourage und beherztes Eingreifen können den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten. Das zeigte sich am Freitag, dem 22. August, auf dramatische Weise bei einer Taxifahrt in Thüringen, die beinahe in einer Tragödie geendet hätte. Während ein Fahrgast einen lebensbedrohlichen medizinischen Notfall erlitt, wurde eine Mitfahrerin zur Lebensretterin – während dem Taxifahrer schwere Vorwürfe gemacht werden.
Notfall auf dem Rücksitz
Medizinische Notfälle kommen im Straßenverkehr immer wieder vor und stellen alle Beteiligten vor extreme Stresssituationen. In dem aktuellen Fall, über den der MDR berichtet, verschlechterte sich der Gesundheitszustand eines Fahrgastes im Taxi rapide. Die Situation eskalierte binnen weniger Augenblicke zu einem Kampf ums Überleben. Glücklicherweise befand sich eine Frau mit im Fahrzeug, die den Ernst der Lage sofort erkannte. Geistesgegenwärtig leistete sie Erste Hilfe, führte lebensrettende Maßnahmen durch und sicherte so das Überleben des Mannes bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Für die Rettungskette in Jena und Umgebung, die unter anderem durch das Universitätsklinikum in Lobeda und die schnelle Einsatzbereitschaft der Notärzte bekannt ist, sind solche Ersthelfer unverzichtbar. Die ersten Minuten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand oder einem ähnlichen Kollaps sind entscheidend für die Prognose des Patienten.
Vorwurf: Unterlassene Hilfeleistung
Während das Handeln der Frau als heldenhaft eingestuft werden kann, wirft das Verhalten des Taxifahrers Fragen auf und sorgt für Fassungslosigkeit. Berichten zufolge soll der Fahrer in dieser kritischen Situation untätig geblieben sein und keine Unterstützung geleistet haben. Ein solches Verhalten ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch strafrechtlich relevant.
In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch (StGB) im Paragraf 323c die unterlassene Hilfeleistung eindeutig:
- Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, macht sich strafbar.
- Dies gilt insbesondere auch für Personen, die beruflich im Personenbeförderungsgewerbe tätig sind und eine besondere Verantwortung für ihre Fahrgäste tragen.
Wichtigkeit von Erste-Hilfe-Kenntnissen
Der Vorfall rückt erneut die Wichtigkeit von Erste-Hilfe-Kenntnissen in den Fokus. Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Jena oder die Johanniter bieten regelmäßig Auffrischungskurse an. Experten raten, solche Kenntnisse alle zwei Jahre aufzufrischen, um in Stresssituationen – sei es am Magdelstieg, im Stadtzentrum oder auf der A4 – routiniert handeln zu können.
Ob gegen den Taxifahrer nun juristische Schritte eingeleitet werden, bleibt abzuwarten. Die Polizei prüft in solchen Fällen routinemäßig den Sachverhalt. Fest steht jedoch: Dank des schnellen Eingreifens der mutigen Frau konnte ein Menschenleben gerettet werden. Ein Beispiel, das Schule machen sollte – im positiven Sinne für die Retterin, als Mahnung für den Fahrer.