- Ort: Jena, Karl-Liebknecht-Straße (Jena-Ost)
- Zeit: Donnerstagabend, 05.02.2026
- Vorfall: Trunkenheit im Verkehr
- Messwert: 0,6 Promille
- Konsequenz: Bußgeldverfahren und Fahrverbot
Jena (07.02.2026) – Eine routinemäßige Verkehrskontrolle in Jena-Ost hatte am Donnerstagabend unangenehme Folgen für einen Autofahrer. Beamte der Landespolizeiinspektion Jena zogen einen Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr, der die gesetzlichen Grenzwerte für Alkohol am Steuer überschritten hatte.
Kontrolle in der Karl-Liebknecht-Straße
Die Streifenwagenbesatzung positionierte sich am Donnerstagabend in der vielbefahrenen Karl-Liebknecht-Straße. Diese Hauptverkehrsader, die das Stadtzentrum mit den östlichen Stadtteilen wie Wenigenjena verbindet, ist bekannt für ihr hohes Verkehrsaufkommen. Gegen Abend geriet ein 42-jähriger Mercedes-Fahrer in den Fokus der Beamten.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle führten die Polizisten einen Atemalkoholtest durch. Dieser bestätigte den ersten Verdacht: Der Mann hatte vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert. Da der vor Ort durchgeführte Vortest einen Wert anzeigte, der im Bereich einer Ordnungswidrigkeit lag, war die Fahrt für den Mann an dieser Stelle beendet.
Gerichtsverwertbare Messung auf der Dienststelle
Um den genauen Alkoholwert rechtssicher festzustellen, wurde der 42-Jährige zur Polizeidienststelle gebracht. Dort führten die Beamten eine sogenannte gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung durch. Das stationäre Messgerät bestätigte das Ergebnis des Vortests: Der Wert lag bei 0,6 Promille.
Damit hat der Fahrer die in Deutschland geltende 0,5-Promille-Grenze überschritten. Ein solcher Verstoß wird nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 24a StVG) als Ordnungswidrigkeit geahndet, sofern keine Ausfallerscheinungen vorliegen oder ein Unfall verursacht wurde. Wäre der Wert höher ausgefallen (ab 1,1 Promille) oder wären alkoholbedingte Fahrfehler aufgetreten (bereits ab 0,3 Promille), hätte es sich um eine Straftat gehandelt.
Teure Folgen für den Mercedes-Fahrer
Auch wenn der Wert von 0,6 Promille noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit liegt, sind die Konsequenzen für den Betroffenen spürbar. Der Bußgeldkatalog sieht für einen Erstverstoß in dieser Kategorie in der Regel folgende Sanktionen vor:
- Ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro
- Zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- Ein Fahrverbot von einem Monat
Die Polizei Jena weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Alkohol bereits in geringen Mengen die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen kann. Gerade auf belebten Straßen wie der Karl-Liebknecht-Straße, wo Straßenbahnen, Radfahrer und Fußgänger den Verkehrsraum teilen, ist volle Konzentration gefordert. Regelmäßige Kontrollen im Stadtgebiet dienen daher primär der Verkehrssicherheit aller Beteiligten.
Gegen den 42-Jährigen wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Er muss nun auf den Bußgeldbescheid warten und seinen Führerschein für vier Wochen abgeben.
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