Arbeitsrecht: Abmahnung erhalten? So retten Sie Ihren Job

Das Wichtigste in Kürze:

  • Warnschuss: Eine Abmahnung ist die „Gelbe Karte“ im Arbeitsrecht – sie soll Fehlverhalten aufzeigen und eine Kündigung androhen.
  • Nicht vorschnell handeln: Unterschreiben Sie nichts sofort vor Ort (außer den Empfang).
  • Prüfung: Inhaltlich muss die Abmahnung konkret sein (Datum, Uhrzeit, genaues Fehlverhalten).
  • Reaktion: Sie haben das Recht auf eine Gegendarstellung, die der Personalakte beigefügt werden muss.

Jena (17.02.2026) – Für viele Arbeitnehmer in Jena und der Region ist es ein Albtraumszenario: Man wird ins Personalbüro zitiert oder findet einen förmlichen Brief im Postfach. Das Thema: eine Abmahnung. Der erste Impuls ist oft Panik oder Wut. Doch Arbeitsrechtsexperten raten zur Besonnenheit. Wer jetzt strategisch klug handelt, kann seinen Arbeitsplatz oft noch retten.

Was eine Abmahnung eigentlich bedeutet

Juristisch gesehen hat eine Abmahnung vor allem drei Funktionen: Sie soll ein vertragswidriges Verhalten rügen (Rügefunktion), den Arbeitnehmer zu vertragsgerechtem Verhalten auffordern (Hinweisfunktion) und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung androhen (Warnfunktion).

Für Beschäftigte in Thüringen gilt dabei: Nicht jede Kritik vom Chef ist gleich eine rechtssichere Abmahnung. Eine bloße „Ermahnung“ hat keine kündigungsrechtliche Relevanz. Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie das Fehlverhalten extrem präzise beschreiben. Pauschale Vorwürfe wie „Sie sind unzuverlässig“ oder „Sie arbeiten zu langsam“ reichen vor dem Arbeitsgericht in der Regel nicht aus. Es müssen konkrete Situationen mit Datum und Uhrzeit benannt werden.

Der erste Schritt: Ruhe bewahren und prüfen

Wer eine Abmahnung erhält, sollte zunächst tief durchatmen. Ein häufiger Fehler ist es, sich sofort lautstark zu verteidigen oder im Affekt Dinge zu sagen, die das Verhältnis zum Vorgesetzten weiter belasten. Noch wichtiger: Unterschreiben Sie nichts, was als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Eine Empfangsbestätigung ist in Ordnung, aber keine inhaltliche Zustimmung.

Nehmen Sie das Dokument mit nach Hause. Schlafen Sie eine Nacht darüber. Prüfen Sie dann sachlich: Stimmen die Vorwürfe? Wenn ja, ist Einsicht oft der beste Weg zur Besserung. Wenn nein, sollten Sie strategisch vorgehen.

Gegendarstellung oder Klage?

Arbeitnehmer haben das Recht, eine eigene Sicht der Dinge schriftlich niederzulegen. Diese sogenannte Gegendarstellung muss der Arbeitgeber der Personalakte beifügen. Das ist oft sinnvoller, als sofort zum Anwalt zu rennen und eine Klage auf Entfernung der Abmahnung einzureichen. Eine Klage belastet das Arbeitsverhältnis oft irreparabel. Eine sachliche Gegendarstellung hingegen zeigt, dass Sie sich mit der Kritik auseinandersetzen, aber Ihren Standpunkt wahren.

Strategisch kann es manchmal sogar klüger sein, eine ungerechtfertigte Abmahnung erst einmal „ruhen“ zu lassen. Kommt es später tatsächlich zu einer Kündigung, kann die fehlerhafte Abmahnung im Kündigungsschutzprozess oft leicht vom Tisch gewischt werden – und damit wackelt auch die Kündigung.

Verhaltensänderung als Chance

Letztendlich ist eine Abmahnung ein Warnschuss. Wer seinen Job in Jena behalten möchte, muss das kritisierte Verhalten zwingend abstellen. Wer wegen Unpünktlichkeit abgemahnt wurde, darf in Zukunft keine Minute zu spät kommen. Wer wegen privater Internetnutzung gerügt wurde, lässt das Smartphone im Spind. Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber durch Leistung und Zuverlässigkeit, dass Sie die Kritik verstanden haben. In vielen Fällen glätten sich die Wogen nach einigen Monaten wieder, und einer weiteren Zusammenarbeit steht nichts im Wege.

Fazit

Eine Abmahnung ist ein ernstes Signal, aber nicht das Ende der Karriere. Nutzen Sie die Situation, um Missverständnisse zu klären oder Arbeitsweisen zu optimieren. Wer sich unsicher ist, findet bei Betriebsräten, Gewerkschaften oder Fachanwälten für Arbeitsrecht in Jena kompetente Unterstützung.


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